Hallo zusammen,
angenommen Herr X hat einen befristeten Arbeitsvertrag für 3 Monate (Leiharbeit).
In der Mitte des 3. Monats wird ihm seitens des Kundenunternehmens, bei dem Herr X arbeitet, mitgeteilt, dass man seine Dienste einen Monat länger haben möchte (danach sei aber definitiv Schluss).
Benötigt er nun einen neuen Arbeitsvertrag?
Wie wird das sonst geregelt?
Grüße
Bori