Arbeitsvertrag absichern

Hallo
wenn eine Person, die einen festen gesicherten Job hat und dennoch das Arbeitsverhältnis wechseln möchte, gibt es eine Möglichkeit beim neuen Chef, das neue Arbeitsverhältnis dahingehend abzusichern, das man einen kündigungsschutz hat.
Klingt jetzt vielleicht öächerlich, aber der eine oder andere hat vielleicht das Problem und würde gerne wechseln, aber auch wissen, das das Arbeitsverhältnis langfristig bestehen bleibt.

Natürlich unter der Voraussetzung, das der Arbeitnehmer sich korrekt verhält.

Vielleicht hat auch schon jmd erfahrungen mit dem Thema
Mfg niri

dennoch das Arbeitsverhältnis wechseln möchte, gibt es eine
Möglichkeit beim neuen Chef, das neue Arbeitsverhältnis
dahingehend abzusichern, das man einen kündigungsschutz hat.

Welcher AG wäre denn damit einverstanden ? Im Gegenteil, zu Beginn besteht i.d.R. eine verkürzte Kündigungdfrist (Probezeit).

Klingt jetzt vielleicht öächerlich, aber der eine oder andere

Ein Arbeitsplatzwechsel brigt immer ein Risiko. Man weiß nie, was einen in der neuen Firma erwartet. Wer dieses Risiko nicht in Kauf nehmen will, sollte seinen Job nicht wechseln.

Hallo
naja meine Frage war aber ob es trotzdem möglichkeiten gibt, welche Chefs vielleicht in Ausnahmefällen machen.

mfg Werner

naja meine Frage war aber ob es trotzdem möglichkeiten gibt,
welche Chefs vielleicht in Ausnahmefällen machen.

Ich kenne keine. Und nochmal: ich habe noch nie einen Arbeitsvertrag gesehen, der keine Probezeit vorsah. Und Probezeit ist das Gegenteil von dem, was Du möchtest.

Hallo,

Ich kenne keine. Und nochmal: ich habe noch nie einen
Arbeitsvertrag gesehen, der keine Probezeit vorsah.

und selbst wenn, greift der Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten …

Gruß

S.J.

Warum sollte?

naja meine Frage war aber ob es trotzdem möglichkeiten gibt, welche Chefs vielleicht in Ausnahmefällen machen.

Um es einfach zu sagen:
Du möchtest einen neuen Arbeitsplatz, aber ohne Risiko.
Der Chef möchte einen geeigneten Kandidaten, aber ohne Risiko.

Bei Dir - was ist das Risiko? Du riskierst, dass das kommende Arbeitsverhältnis nicht für Dich passend ist. Eventuell gehst Du danach ins ALG.

Beim Unternehmen, das Dir Arbeitsplatzsicherheit blind gewähren würde: Sie riskieren das Nichteinhalten von Terminen, Nichterfüllung von Erwartungen, hohe Geldbeträge (Dein Gehalt inkl. Nebenkosten, plus Kosten für den Arbeitsplatz & Arbeitsmittel etc.) Im Falle eines kleineren mittelständischen Unternehmens steht damit die Existenz des Unternehmens, und somit deutlich mehr als nur ein einziger Arbeitsplatz auf der Kippe!
Dort riskiert der Chef mit sowas für nur einen einzigen Mitarbeiter die Arbeitsplätze aller anderen, inklusive seiner selbst. Wer wäre so blöd, sich darauf einzulassen?

Rhethorische Frage an Dich: Würdest Du es wollen, dass Dein jetziger Chef Deinen Job und die Jobs Deiner Kollegen für einen unbekannten Neuankömmling aufs Spiel setzt?

Du siehst schon allein an der Menge und Schwere der Risiken und deren Konsequenzen, dass es unsinnig wäre, so etwas zu gewähren.

Im Übrigen musst Du daran denken, dass eine derartige vertragliche Klausel auch in beide Richtungen gehen müsste: Du hättest dann auch nicht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn Du unzufrieden bist!

Ein Chef, der Dir Unkündbarkeit ab dem 1. Tag in den Vertrag schreibt, würde dafür eine mindestens gleichwertige Sicherheit haben wollen, und diese wäre - zum Bleistift, dass 100% des Gehalts in der Übergangsphase erfolgsbasiert ausgezahlt werden (d.h. dass Du bei Nichtleistung der gewünschten Arbeit auch keinen Cent siehst).
Das geht aber rein rechtlich bei Festangestellten gar nicht nicht, daher wird das auch keiner machen.

Wäre ich persönlich dieser Chef, so würdest Du allein durch die Frage einem möglichen Vertragsabschluss effektiv und mit sofortiger Wirkung vorbeugen.

Und damit sei gesagt, wenn Du das inhärente Risiko eines Jobwechsels (was in Deutschland noch verhältnismäßig gering ist) nicht tragen willst - lass es sein! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Gruss,
Michael

Hallo

Das geht über eine Mindestvertragslaufzeit von X Monaten.

Gruß,
LeoLo