Arbeitsvertrag ändern

Guten Morgen,

kann jemand folgende Situation erläutern:

ein Arbeitsvertrag wurde abgeschlossen, für X Stunden und Y € im Monat.
Innerhalb des ersten Monats stellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fest, dass sie die Stundenzahl mindern wollen, z.B. von Vollzeit auf Teilzeit.
(Beispielrechnung: im Vertrag stehen 30 Std., die AN und AG einigen sich nachträglich doch auf 20 Std. Von diesen 20 Std. hat der AN schon 10 Std. gearbeitet, arbeitet noch 10 und somit ist sein Monat abgeschlossen).

  1. Es ist klar, dass eine Vertragsänderung legitim ist, wenn beide Parteien damit einverstanden sind, aber soll der Arbeitsvertrag annulliert und ein neues geschrieben werden oder reicht eine Ergänzung zum Vertrag?

was passiert, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber eine andere Institution steht, z.B. Arbeitsamt? Kann es für den Arbeitgeber irgendwelche Konsequenzen haben oder nimmt das Arbeitsamt die aktuelle Lage einfach zur Kenntnis?

  1. Soll die Änderung schriftlich begründet werden, vom AN oder vom AG, oder nicht unbedingt? Und wenn Arbeitsamt dazwischen steht?

Danke im Voraus
Anna

Guten Morgen,

kann jemand folgende Situation erläutern:

ein Arbeitsvertrag wurde abgeschlossen, für X Stunden und Y €
im Monat.
Innerhalb des ersten Monats stellen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber fest, dass sie die Stundenzahl mindern wollen,
z.B. von Vollzeit auf Teilzeit.
(Beispielrechnung: im Vertrag stehen 30 Std., die AN und AG
einigen sich nachträglich doch auf 20 Std. Von diesen 20 Std.
hat der AN schon 10 Std. gearbeitet, arbeitet noch 10 und
somit ist sein Monat abgeschlossen).

  1. Es ist klar, dass eine Vertragsänderung legitim ist, wenn
    beide Parteien damit einverstanden sind, aber soll der
    Arbeitsvertrag annulliert und ein neues geschrieben werden
    oder reicht eine Ergänzung zum Vertrag?

Eine Änderung/Ergänzung des bestehenden Vertrages ist idR vorzuziehen, um Ansprüche des AN, die sich aus der gesamten Betriebszugehörigkeit (Beginn des alten Vertrages) ergeben, rechtssicher zu erhalten.

was passiert, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem
Arbeitgeber eine andere Institution steht, z.B. Arbeitsamt?
Kann es für den Arbeitgeber irgendwelche Konsequenzen haben
oder nimmt das Arbeitsamt die aktuelle Lage einfach zur
Kenntnis?

Dazu solltest Du Dich etwas genauer äußern, ich kann nur vage vermuten, was Du meinst.

  1. Soll die Änderung schriftlich begründet werden, vom AN oder
    vom AG, oder nicht unbedingt? Und wenn Arbeitsamt dazwischen
    steht?

Generell muß eine Arbeitsvertagsänderung nie begründet werden, die im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen wird.

Danke im Voraus
Anna

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,

  1. Soll die Änderung schriftlich begründet werden, vom AN oder
    vom AG, oder nicht unbedingt? Und wenn Arbeitsamt dazwischen
    steht?

Generell muß eine Arbeitsvertagsänderung nie begründet werden,
die im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen wird.

Aber eine Meldung an die Arbeitsagentur, wenn z.B. Zuschüsse bezahlt werden, wäre natürlich notwendig (ich glaub die Zuschüsse der AA sind nicht pauschale Beträge, sondern prozentuale Anteile am gezahlten Gehalt *grübel* … muss ich nochmal nachlesen im SGB)

MfG

Hallo Wolfgang,

danke für die Antwort.

was passiert, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem
Arbeitgeber eine andere Institution steht, z.B. Arbeitsamt?

Dazu solltest Du Dich etwas genauer äußern, ich kann nur vage
vermuten, was Du meinst.

Ich meine, wenn der AG einen Zuschuss bekommt, von dem der Gehalt bezahlt werden soll. Das bedeutet, dass eine fremde Institution wie das Arbeitsamt über den Vertrag und die Vertragsänderungen Bescheid wissen sollen und werden.
Deswegen ist es wichtig zu verstehen, ob es erlaubt und normal ist, dass der Vertrag innerhalb des ersten Monats geändert wird oder wird es dem Arbeitsamt nicht gefallen.

Danke
Anna