Arbeitsvertrag ändern

Hallo,

im Zuge einer Betriebsübernahme (GmbH) will ich dem alten
Gesellschafter und Geschäftsführer noch ein Jahr lang auf
Teilzeit bei mir beschäftigen. Er war 17 Jahre im Betrieb
ais GF angestellt. Was muß ich beachten, mache ich eine
Änderungskündigung oder wie ? Durch den vorhergehenden GF-Vertrag und dessen enorme Laufzeit hat er doch
eine ziehmlich lange Kündigungsfrist und zudem evt.
Abfindungsansprüche ?! Wie „hebel“ ich das rechtlich
aus ?

Wusel

Hi!

Wenn der Mann nicht total dämlich ist, wirst Du da nicht viel aushebeln können.
Deine Chance hier ist eine Änderungskündigung, d.h. Kündigung des alten AV bei gleichzeitigem Abschluss eines neuen AV.
Wenn er Dir das unterschreibt, hat er die Bedingungen des neues AV akzeptiert.

Du solltest jedoch nicht wirklich daran glauben, dass der Mann nach 17 Jahren blindlings irgendeinen Mist unterschreibt.
Wenn er ein Fünkchen Verstand hat, hat er sich bereits mit einem RA beraten.

Ein persönlicher Kommentar: ich bin zwar auch kein Freund von übermässigem Kündigungsschutz, aber nach 17 Jahren als GF in einer Firma wird der Mann etwas Zeit brauchen, um sich neu zu orientieren. Ausserdem wird er wohl einiges geleistet haben, sonst gäbe es den Laden nicht mehr. Daher solltest Du den Ball flach halten und eine für beide Parteien vertretbare Lösung finden, sonst bist Du evtl. in 6 Monaten alle wichtigen MA und eine große Summe Geldes für Abfindungen los.

Grüße,

Mathias

im Zuge einer Betriebsübernahme (GmbH) will ich dem alten
Gesellschafter und Geschäftsführer noch ein Jahr lang auf
Teilzeit bei mir beschäftigen. Er war 17 Jahre im Betrieb
ais GF angestellt. Was muß ich beachten, mache ich eine
Änderungskündigung oder wie ? Durch den vorhergehenden
GF-Vertrag und dessen enorme Laufzeit hat er doch
eine ziehmlich lange Kündigungsfrist und zudem evt.
Abfindungsansprüche ?! Wie „hebel“ ich das rechtlich
aus ?

Wusel

Ich sehe da noch ein Problem …
Hi :o)

im Zuge einer Betriebsübernahme (GmbH) will ich dem alten
Gesellschafter und Geschäftsführer

Wenn er auch Gesellschafter ist bekommst du ihn - zumindest hier bei uns in Ösiland - überhaupt nicht raus, die Auflösung einer GmbH ist meines Wissens nur durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss möglich. Wenn er also der Auflösung nicht zustimmt, dann bleibt er als Gesellschafter …

Mit anderen Worten, entweder er geht freiwillig oder überhaupt nicht :o(

°wink°

Tiger

Hallo wusel,

im Zuge einer Betriebsübernahme (GmbH) will ich dem alten
Gesellschafter und Geschäftsführer noch ein Jahr lang auf
Teilzeit bei mir beschäftigen.

Unter der Annahme dass es sich um einen Alleingesellschafter (oder Mehrheisgesellschafter) handelt:
Falls die Übernahme der Gesellschafteranteile noch nicht (vollständig) gelaufen) ist, dann schreib das doch noch in den Bedingungen rein, dass er (als Gesellschafter) sich selbst (als Geschäftsführer) einen neuen Arbeitsvertrag mit deinen Bedingungen gibt.

Er war 17 Jahre im Betrieb als GF angestellt. Was muß ich
beachten, mache ich eine Änderungskündigung oder wie ? Durch
den vorhergehenden GF-Vertrag und dessen enorme Laufzeit hat er
doch eine ziehmlich lange Kündigungsfrist und zudem evt.
Abfindungsansprüche ?! Wie „hebel“ ich das rechtlich
aus ?

Tschuess Marco.

Hallo,
danke für deine Antwort …

Hi!

Wenn der Mann nicht total dämlich ist, wirst Du da nicht viel
aushebeln können.

Der Mann will mir seine Firma verkaufen, was ist daran dämlich ?
Er bekommt Geld dafür von mir.

Deine Chance hier ist eine Änderungskündigung, d.h. Kündigung
des alten AV bei gleichzeitigem Abschluss eines neuen AV.

Eine Änderungskündigung ist angedacht, wie sieht das mit Kündigungsfristen aus ? Zählen die 17 Jahre mit so das
er nur mit einer 1 Jahres-Frist gekündigt werden kann,
oder darf ich dann die üblichen 6 Wochen zum Quartal
nehmen, bzw. läßt sich solch eine Änderungskündigung
z.B. auf ein Jahr befristen ?

Wenn er Dir das unterschreibt, hat er die Bedingungen des
neues AV akzeptiert.

Du solltest jedoch nicht wirklich daran glauben, dass der Mann
nach 17 Jahren blindlings irgendeinen Mist unterschreibt.
Wenn er ein Fünkchen Verstand hat, hat er sich bereits mit
einem RA beraten.

Hat er … ich aber auch. Leider muß ich mir einen anderen
Anwalt suchen, der mehr Ahnung von solchen Dingen hat.

Ein persönlicher Kommentar: ich bin zwar auch kein Freund von
übermässigem Kündigungsschutz, aber nach 17 Jahren als GF in
einer Firma wird der Mann etwas Zeit brauchen, um sich neu zu
orientieren.

Seine Neuorientierung sieht so aus, das er nicht mehr arbeiten
gehen muß, da er genug Kohle zusammen hat, um sich nun
voll und ganz seiner Freizeit widmen zu können :smile:

Ausserdem wird er wohl einiges geleistet haben,
sonst gäbe es den Laden nicht mehr. Daher solltest Du den Ball
flach halten und eine für beide Parteien vertretbare Lösung
finden, sonst bist Du evtl. in 6 Monaten alle wichtigen MA und
eine große Summe Geldes für Abfindungen los.

Ich hoffe nicht :wink:

Gruß
Wusel

Grüße,

Mathias

im Zuge einer Betriebsübernahme (GmbH) will ich dem alten
Gesellschafter und Geschäftsführer noch ein Jahr lang auf
Teilzeit bei mir beschäftigen. Er war 17 Jahre im Betrieb
ais GF angestellt. Was muß ich beachten, mache ich eine
Änderungskündigung oder wie ? Durch den vorhergehenden
GF-Vertrag und dessen enorme Laufzeit hat er doch
eine ziehmlich lange Kündigungsfrist und zudem evt.
Abfindungsansprüche ?! Wie „hebel“ ich das rechtlich
aus ?

Wusel

Hi!

Wenn der Mann nicht total dämlich ist, wirst Du da nicht viel
aushebeln können.

Der Mann will mir seine Firma verkaufen, was ist daran dämlich
?
Er bekommt Geld dafür von mir.

Diese Info wäre von Anfang an hilfreich gewesen.
In diesem Fall handelt Ihr am besten einen ganz neuen Arbeitsvertrag aus, er sollte einverstanden sein, da Du den Kauf auch davoon abhängig machen solltest.
Grundsätzlich herrscht in D Vertragsfreiheit. Ihr könnt also aushandeln, was Ihr wollt. Es darf nur nicht der gültigen Arbeitsgesetzgebung widersprechen.
Das ist kein Problem, denke ich.

Grüße,

Mathias

Deine Chance hier ist eine Änderungskündigung, d.h. Kündigung
des alten AV bei gleichzeitigem Abschluss eines neuen AV.

Eine Änderungskündigung ist angedacht, wie sieht das mit
Kündigungsfristen aus ? Zählen die 17 Jahre mit so das
er nur mit einer 1 Jahres-Frist gekündigt werden kann,
oder darf ich dann die üblichen 6 Wochen zum Quartal
nehmen, bzw. läßt sich solch eine Änderungskündigung
z.B. auf ein Jahr befristen ?

Wenn er Dir das unterschreibt, hat er die Bedingungen des
neues AV akzeptiert.

Du solltest jedoch nicht wirklich daran glauben, dass der Mann
nach 17 Jahren blindlings irgendeinen Mist unterschreibt.
Wenn er ein Fünkchen Verstand hat, hat er sich bereits mit
einem RA beraten.

Hat er … ich aber auch. Leider muß ich mir einen anderen
Anwalt suchen, der mehr Ahnung von solchen Dingen hat.

Ein persönlicher Kommentar: ich bin zwar auch kein Freund von
übermässigem Kündigungsschutz, aber nach 17 Jahren als GF in
einer Firma wird der Mann etwas Zeit brauchen, um sich neu zu
orientieren.

Seine Neuorientierung sieht so aus, das er nicht mehr arbeiten
gehen muß, da er genug Kohle zusammen hat, um sich nun
voll und ganz seiner Freizeit widmen zu können :smile:

Ausserdem wird er wohl einiges geleistet haben,
sonst gäbe es den Laden nicht mehr. Daher solltest Du den Ball
flach halten und eine für beide Parteien vertretbare Lösung
finden, sonst bist Du evtl. in 6 Monaten alle wichtigen MA und
eine große Summe Geldes für Abfindungen los.

Ich hoffe nicht :wink:

Gruß
Wusel

Grüße,

Mathias

im Zuge einer Betriebsübernahme (GmbH) will ich dem alten
Gesellschafter und Geschäftsführer noch ein Jahr lang auf
Teilzeit bei mir beschäftigen. Er war 17 Jahre im Betrieb
ais GF angestellt. Was muß ich beachten, mache ich eine
Änderungskündigung oder wie ? Durch den vorhergehenden
GF-Vertrag und dessen enorme Laufzeit hat er doch
eine ziehmlich lange Kündigungsfrist und zudem evt.
Abfindungsansprüche ?! Wie „hebel“ ich das rechtlich
aus ?

Wusel