Ich bin seit 2 Jahren in Rente, war mein Berufsleben lang Kindergärtnerin und werde in der kommenden Woche in einer unserer Kitas Vertretung machen.
Es ist an 2 Tagen für je 4 Std. und wenn es gebraucht wird bei Krankheit.
Braucht man in solchen Situationen einen Arbeitsvertrag? Wie ist das mit Versicherungsfragen.
Hallo,
für solche Fälle rate ich, sich vertrauensvoll in die Hände der Verwaltungsstelle zu geben, die den Haushalt des Kindergartens verwaltet. Meistens ist es eine Kirchengemeinde, an die der Kindergarten angegliedert ist. Da der Kindergarten keine „schwarze Kasse“ hat, bedarf es eines Verwaltungsvorgangs, also eines Arbeitsvertrags. Aber keine Bange. Es gibt die Geringfügig Beschäftigtenverhältnisse (400 Euro Jobs). Dazu gibt es das Teilzeit- und Beschäftigugnsgesetz, im Internet nachlesbar. Geben Sie bitte das Stichwort 400 Euro Job oder geringfügige Beschäftigugnsverhältnisse in die Suchmaschine ein. Dort finden sich alle Informationen. (Allerdings gibt es in nächster Zeit eine Änderung, dann sind 450 Euro möglich, aber mit Änderungen bei der Rentenversicherungspflicht.)
Normalerweise ist es so, dass der Beschäftigte einen Stundensatz ausmacht, wo er unter 400 Euro im Monat bleibt, der Kindergarten/die Kirchengemeinde muss seinerseits bestimmt Beträge an die Krankenkasse und die Rentenkasse abführen.
Gruss Siegfried
Ich kann nur empfehlen, einen Arbeitsvertarg zu machen - was ist mit Erkrankung wenn die Vertretung angesagt wäre, Urlaubsanspruch etc.? Besser, diese Fragen im Vorfeld zu klären.
Es gibt von der Rentenversicherung eine Broschüre zum Hinzuverdienst als Rentner (Altersrentner:
So viel können
Sie hinzuverdienen) - darin sind alle Fragen beantwortet.