Arbeitsvertrag - Arbeitszeit

Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag steht zum Thema Arbeitszeit nur folgendes:
„Die genauen Arbeitszeiten werden noch festgelegt“

Ist so eine Aussage/Arbeitsvertrag gültig??
An welche Arbeitszeiten muss ich mich nun halten.
Kann mein Chef sagen du arbeitest nun 50h die Woche??

Danke für eure Hilfe

Hallo???

Was hast Du da unterschrieben? Einen Vorvertrag?
Genauso gut kannst Du ja nur 20 Std. arbeiten an statt 50 Std…
Ist den dein Lohn/Gehalt aufgeführt und das fixiert?

Ne Habe schon meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Bekomme auch ein monatlich ein Fix-Gehalt.

Ne Habe schon meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Bekomme
auch ein monatlich ein Fix-Gehalt.

Tja wenn Du schon unterschrieben hast und Fixgehalt bekommst…
Dann muss Dir das genügen nehme an Du hast ne Arbeit zu erfüllen egal in welcher Zeit
Stellt sich dann die Frage als was Du arbeitest…

Arbeit als Bürokaufmann.
Mich interessiert ob der Vertrag so gültig ist, bzw.
es wurde mündlich vereinbart dass ich mich nach einem Schichtplan richten soll. Ist soweit ok der Schichtplan (40h pro Woche). Darf mein Chef sagen so ab jetzt arbeitest du 50h die Woche.

Mündliche Absprachen zählen hier nicht, nur das was schriftlich vereinbart wurde ist bindend. Ob es Klimafördernd ist, sich nicht an mündliche Abmachungen zu halten ist fraglich.

Dann gibt es noch ein Bundesarbeitsgesetz in dem wird auch einiges geregelt.

Leute ihr schließt Verträge ab und das Wichtigste
Stunden
Stundenlohn
Gehalt
Urlaub
Wochenarbeitszeit
Überstundenvergütung
Gleitzeitregelung
etc. ist nicht bestand eures Vertrages?

Das ist wichtig für euch genau so wie für eueren Arbeitgeber
Und sowas mache ich nicht mündlcih sondern schriftlich.
Nen Auto wird penibel gekauft Arbeitsvertrag wird geschludert…

Möglichkeit auch bei der Gewerkschaft anzurufen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das ist natürlich eine schöne Formulierung. Ich würde meinen, dass die Gesamtlänge der Arbeitszeit, auch bei einer solchen Formulierung im Arbeitsvertrag, vereinbart werden muss.

Aber, wer solche Arbeitsverträge ausgibt, da würde ich schon skeptisch sein. Ich würde mir überlegen, mich bei der zuständigen Gewerkschaft zu erkundigen.

Denn wichtig ist auch, ob es einen Tarifvertrag gibt. Als Gewerkschaftsmitglied hat man dann einen Anspruch darauf, auch einzelvertraglich schlechtere Regelungen gelten dann nicht - selbst wenn man sie unterschrieben hat.

Viele Grüße

Peter

Die Arbeitszeiten müssen vertraglich klar bestimmt werden. Eine solche Aussage ist nicht zulässig! Zwischen Arbeitsende (z. B. 19 Uhr) und Arbeitsbeginn am folge Tag müssen 12 Stunden liegen (lt. Gesetz). Wäre in diesem Fall 7:00 Uhr morgens.
Bestehen Sie jedoch auf festgelegte Arbeisstunden. Danach richtet sich dann doch auch Ihr Gehalt!
Viele Grüße