Arbeitsvertrag b. Beendigung d. Geschäftstätigkeit

Hallo,
folgendes Problem:
K hat in seiner Firma die D und die F als Teilzeitkraft (400Euro) angestellt.
Im März teilt K der D und der F mit, dass er die Firma zum 30.04. schliessen muss und D und F dann nicht mehr dort arbeiten könnten. Im Mai stellt sich heraus dass H die Firma übernimmt.
H nimmt jedoch keinerlei Kontakt zu D und F auf und will sie offenbar auch nicht mehr beschäftigen.
Ende Juni klagt D gegen K auf weiterbeschäftigung und Zahlung der Löhne für Mai und Juni.
Muss K zahlen? Ist nicht 1.) K durch die mündliche Kündigung raus und 2) H durch die Übernahme der Firma auch gegenüber den angestellten zur weiterführung des Vertrages verpflichtet?
Danke für die Antworten!
Gruß K

Hallo

Ende Juni klagt D gegen K auf weiterbeschäftigung und Zahlung
der Löhne für Mai und Juni.

Muss K zahlen?

Das verrät der Richter im Urteil. :smile:

Ist … K durch die mündliche Kündigung raus

Nein, zumal eine mündliche Kündigung unwirksam ist.

H durch die Übernahme der Firma auch gegenüber den
angestellten zur weiterführung des Vertrages verpflichtet?

Erst einmal: Ja.

Alsooo… Das ist alles nicht immer so einfach. :smile: Festzuhalten ist:

  1. Die AN sind nicht wirksam gekündigt.
  2. Es fand ein Betriebsübergang (§613a BGB) statt
    Festzuhalten ist aber auch:
  • Die AN haben scheinbar ihre Arbeitsleistung nicht weiter angeboten, ergo könnte (KÖNNTE!!!) es ein, daß kein Annahmeverzug besteht, demnach auch kein Lohnanspruch für die Vergangenheit
  • Die AN sind vom Betriebsübergang nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt worden und könnten ihm ggf sogar noch widersprechen
  • Der Lohnanspruch könnte auch dem Vorbesitzer über noch bestehen oder aber dem jetzigen Betreiber, der wiederum das Geld vom Vorbesitzer zurückholt, oder oder oder oder
  • mir fallen noch so einige Sachen ein

Vielleicht klären wir erst einmal Folgendes:

  1. Wann fand der Betriebsübergang genau statt?
  2. Haben die AN ihre Arbeitsleistung in irgendeiner Form irgendwann angeboten?

Aus welcher Sicht interessiert Sie die Antwort am meisten? Fühlen Sie sich mit K / D oder H „verbunden“?

Gruß,
LeoLo

Vielleicht klären wir erst einmal Folgendes:

  1. Wann fand der Betriebsübergang genau statt?

Am 30.04.2006, angekündigt war das im Februar & März. Problem dabei: gekündigt wurden drei Personen: Die D, die F (die eine gute Freundin der D ist aber mit der Klage nicht mitzieht, aber trotzdem auch nicht gegen sie aussagen will) und eine dritte Person (die mit K zusammen ist und deren Aussage daher u.U. nicht so wertvoll ist).

  1. Haben die AN ihre Arbeitsleistung in irgendeiner Form
    irgendwann angeboten?

Nein. Sie sind nur an K herangetreten um das ausstehende Geld zu verlangen. An den H sind sie jedoch herangetreten mit der Frage ob sie weiterarbeiten sollen.

Aus welcher Sicht interessiert Sie die Antwort am meisten?
Fühlen Sie sich mit K / D oder H „verbunden“?

Ich schreibe aus sicht des K.
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß B.K.

Gruß,
LeoLo