Hallo,
folgendes Problem:
K hat in seiner Firma die D und die F als Teilzeitkraft (400Euro) angestellt.
Im März teilt K der D und der F mit, dass er die Firma zum 30.04. schliessen muss und D und F dann nicht mehr dort arbeiten könnten. Im Mai stellt sich heraus dass H die Firma übernimmt.
H nimmt jedoch keinerlei Kontakt zu D und F auf und will sie offenbar auch nicht mehr beschäftigen.
Ende Juni klagt D gegen K auf weiterbeschäftigung und Zahlung der Löhne für Mai und Juni.
Muss K zahlen? Ist nicht 1.) K durch die mündliche Kündigung raus und 2) H durch die Übernahme der Firma auch gegenüber den angestellten zur weiterführung des Vertrages verpflichtet?
Danke für die Antworten!
Gruß K
Hallo
Ende Juni klagt D gegen K auf weiterbeschäftigung und Zahlung
der Löhne für Mai und Juni.
Muss K zahlen?
Das verrät der Richter im Urteil. 
Ist … K durch die mündliche Kündigung raus
Nein, zumal eine mündliche Kündigung unwirksam ist.
H durch die Übernahme der Firma auch gegenüber den
angestellten zur weiterführung des Vertrages verpflichtet?
Erst einmal: Ja.
Alsooo… Das ist alles nicht immer so einfach.
Festzuhalten ist:
- Die AN sind nicht wirksam gekündigt.
- Es fand ein Betriebsübergang (§613a BGB) statt
Festzuhalten ist aber auch:
- Die AN haben scheinbar ihre Arbeitsleistung nicht weiter angeboten, ergo könnte (KÖNNTE!!!) es ein, daß kein Annahmeverzug besteht, demnach auch kein Lohnanspruch für die Vergangenheit
- Die AN sind vom Betriebsübergang nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt worden und könnten ihm ggf sogar noch widersprechen
- Der Lohnanspruch könnte auch dem Vorbesitzer über noch bestehen oder aber dem jetzigen Betreiber, der wiederum das Geld vom Vorbesitzer zurückholt, oder oder oder oder
- mir fallen noch so einige Sachen ein
Vielleicht klären wir erst einmal Folgendes:
- Wann fand der Betriebsübergang genau statt?
- Haben die AN ihre Arbeitsleistung in irgendeiner Form irgendwann angeboten?
Aus welcher Sicht interessiert Sie die Antwort am meisten? Fühlen Sie sich mit K / D oder H „verbunden“?
Gruß,
LeoLo
Vielleicht klären wir erst einmal Folgendes:
- Wann fand der Betriebsübergang genau statt?
Am 30.04.2006, angekündigt war das im Februar & März. Problem dabei: gekündigt wurden drei Personen: Die D, die F (die eine gute Freundin der D ist aber mit der Klage nicht mitzieht, aber trotzdem auch nicht gegen sie aussagen will) und eine dritte Person (die mit K zusammen ist und deren Aussage daher u.U. nicht so wertvoll ist).
- Haben die AN ihre Arbeitsleistung in irgendeiner Form
irgendwann angeboten?
Nein. Sie sind nur an K herangetreten um das ausstehende Geld zu verlangen. An den H sind sie jedoch herangetreten mit der Frage ob sie weiterarbeiten sollen.
Aus welcher Sicht interessiert Sie die Antwort am meisten?
Fühlen Sie sich mit K / D oder H „verbunden“?
Ich schreibe aus sicht des K.
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß B.K.
Gruß,
LeoLo