Arbeitsvertrag befristet

hallo, kann ein arbeistvertrag befristet von mai 2008-juli 2009, und anschließend beim gleichen arbeitgeber wieder von september 2009 - juli 20010 in einen festvertrag umgewandelt werden, oder geht das automatisch?
danke für eure antworten

Hallo

hallo, kann ein arbeistvertrag befristet von mai 2008-juli
2009, und anschließend beim gleichen arbeitgeber wieder von
september 2009 - juli 20010 in einen festvertrag umgewandelt
werden, oder geht das automatisch?
danke für eure antworten

Einem befristeten AV bis 20010 würde ich zustimmen :wink:

Die letzte Befristung könnte dann über eine Klage nach http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html in einem unbefristetes AV enden, wenn die Befristung eine reine Zeitbefristung ohne zulässigen Sachgrund ist. Kann man aber auch noch nach dem Juli 2010 machen.

Gruß,
LeoLo

danke für antwort, könnte ein sachlicher grund für die weitere befristung darin liegen, dass die arbeitsstelle in einer ganztaggsschule ist , diese in den ferien bis 14.september geschlossen ist?

somit wäre ein sachlicher grund für eine weitere befristung gegeben???

Hallo

könnte ein sachlicher grund für die weitere
befristung darin liegen, dass die arbeitsstelle in einer
ganztaggsschule ist , diese in den ferien bis 14.september
geschlossen ist?

Kann immer sein. Zum Beispiel fiele mir da aus der Auflistung des TzBfG der Punkt „1.“ ein.

TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,
6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Gruß,
LeoLo

na bravo, wobei mir in einem ähnlichen fall, gleiche arbeitsstelle-gleicher kooperationspartner eine übernahme in ein unbefristetes bekannt ist…aber danke für deine umgehende antwort, LeoLO