Arbeitsvertrag Befristet?

Hallo ich hätte eine frage und zwar folgende:
Sagen wir Person A hat einen Arbeitsvertrag unterschieben, in der zwar eine befristung angegeben ist, diese liefe aber bereits vor Arbeitsbeginn aus. (Sagen wir Person A beginnt im August die beschaftigung, jedoch ist im arbeitsvertrag als befristung der Juli festgesetzt). Nun erfährt Person A von Person B (ebenfalls ein Mitarbeiter) dass der Job auf zwei Jahre befristet ist, Da Firma C eigentlich grundsätzlich 2 jahre befristung gibt.
Ist der Arbeitsvertrag von Person A nun befristet oder nicht?
Da ja im arbeitsvertrag von Person A von den erwähnten 2 befristeten jahren nichts erwähnt wird.

lg & ganz lieben dank

Hallo,

Sagen wir Person A beginnt im
August die beschaftigung, jedoch ist im arbeitsvertrag als
befristung der Juli festgesetzt).

Hat sich der AG in der Jahreszahl verschrieben oder was? Was steht denn da im Wotlaut zur Befristung genau drin?

MfG

Im arbeitsvertrag von Persn A steht:
Das Arbeitsverhältnis ist aufgrund erleichteter Befristung/Sachbefristung(Grund)
_________ befristet bis: 21.06.2008.
Die stillschweigende verlängerung des arbeitsvertrages ist ausgeschlossen.
Als eintrittsdatum gillt der.06.08.2008

lg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Arbeitsverhältnis ist aufgrund erleichteter
Befristung/Sachbefristung(Grund)
_________ befristet bis: 21.06.2008.
Als eintrittsdatum gillt der.06.08.2008

Na da würde aber jeder Volltrottel sehen, dass die Befristung so nicht stimmen kann.
Ratsam wäre wohl erst mal, einfach zu arbeiten und keine schlafenden Hunde zu wecken. In den ersten 6 Monaten ist es, bei Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit (einzelvertraglich oder per Tarifvertrag) für den AG noch relativ leicht den AN wieder loszuwerden, da noch kein Kündigungsschutz besteht.

Na da würde aber jeder Volltrottel sehen, dass die Befristung
so nicht stimmen kann.
Ratsam wäre wohl erst mal, einfach zu arbeiten und keine
schlafenden Hunde zu wecken. In den ersten 6 Monaten ist es,
bei Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit
(einzelvertraglich oder per Tarifvertrag) für den AG noch
relativ leicht den AN wieder loszuwerden, da noch kein
Kündigungsschutz besteht.

Ok ganz lieben dank für den Hinweis ^^
Also einfach weiterarbeiten. :smiley:

Lieben Gruß
Honey