Arbeitsvertrag bei beginn Kündbar

Hallo,

ist es möglich wenn ein alter Arbeitsvertrag ausläuft und dieser Verlängert wird, den Vertrag sofort bei beginn zu 4 Wochen zu künfigen also z.B.
Ende Alter Vertrag 31.5.xx
Beginn neuer Vertrag 1.6.xx und diesen sofort am 1.6 zu kündigen das der letzte Arbeitstag der 30.6 ist oder geht das aus Vertrags technischen Gründen nicht?

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR00499095…

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR00499095…

Und was bitte hat das KSchG mit Kündigungsfristen zu tun?

Man, man, man…

Gruß
Guido

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Hallo

Wenn eine Kümöglichkeit vor Ablauf der Befristung vertraglich eingeräumt wurde, kann der neue AV jederzeit, ggf auch bereits vor Beginn fristgerecht gekündigt werden (letzteres unter dem Vorbehalt, daß individuelle Vertragsinhalte einer Kü vor Beginn der Vertragslaufzeit entgegen stehen könnten).

Gruß,
LeoLo

Kommt darauf an
Hi!

ist es möglich wenn ein alter Arbeitsvertrag ausläuft und
dieser Verlängert wird,

…dann ist kein neuer Vertrag entstanden, sondern es ist ein bestehender Vertrag verlängert worden.

Es sei denn, dass ein neuer Job im gleichen Unternehmen angetreten wird, dann kann es anders sein.

Gemäß dem Fall, dass der bestehnde Vertrag verlängert wurde und nach wie vor befristet ist, gilt:

Ob man den Vertrag kündigen kann, ist abhängig davon, ob eine Kündigung gem. § 15, Abs. 3 TzBfG überehaupt vertraglich vereinbart ist.

Ist dem so, dann kann unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt werden.
Ist nur die Kündigungsmöglichkeit eingeräumt und keine Frist, gilt § 622 BGB.

Ist der Vertrag entfristet, kann man unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist - oder halt ohne dies gem § 622 BGB - kündigen.

VG
Guido

Och menno!
Hi!

Ich formuliere mir hier einen Wolf, und Du packst das in einen einzelnen Satz *grummel*

VG
Guido

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Hi!

Ich formuliere mir hier einen Wolf, und Du packst das in einen
einzelnen Satz *grummel*

Das Problem ist leider nur, dass Personen die mit Rechtstexten wenig zu tun haben, oft den Satz 3-4 mal (oder mehr?) lesen müssen, bis sie es verstanden haben … FALLS sie es dann verstanden haben.
Da finde ich deinen Ausführung zwar länger, aber auch verständlicher für den Laien.

LG jasmin