Arbeitsvertrag betriebszugehörigkeit

Wieso sagt mein Arbeitgeber es wäre „formaljuristisch“ uninteressant ob,

Text:
meine Betriebszugehörigkeit im neuen Vertrag drinstünde? Ist es nicht gut und wichtig für mich im falle einer Betriebsbedingten Kündigung?
Um genauer auszuholen es ist so:
Ich Arbeite seit 7 Jahren in meinem Betrieb als Arzthelferin, nun habe ich mich entshieden eine Weltreise zu machen für insg. 8 Monate. Ich habe schon ca 6 Monate im vorraus meinem Arbeitgeber bescheidgesagt und ihn darüber informiert das ich gern eine Freistellung möchte, diese wurde aber von Ihm abgelehnt!!! Mit der Begründung das wäre „zu kompliziert“ und ich solle doch lieber kündigen und wir machen einen neuen Vertrag für die Rückkehr nach meiner Reise. All das ist ja in Ordnung und ich musste mich auf diesen Deal einlassen da ich ja gerne wieder in meine alte Stelle möchte! Nun habe ich Ihn gefragt ob er in meinem Neuen Vertrag eine Klausel einfügen könnte die beinhaltet das ich bereits 7 Jahre tätig war für diese Firma und meine BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT behalten möchte, darauf hin meinte er nur das wäre nicht „relevant und formaljuristisch“ uninteressant da ich ja keine Beamtin sei … Meines Erachtens ist es doch so das ich damit im Falle eines Neu Vertragen und dann im Falle einer Betriebsbedingten Kündigung, was die Abfindung anginge, schlechter darstehen würde da ich ja dann nicht 7 Jahre beschäftigt war sondern z.B. nur ein Paar Monate ( PS: im neue Arbeitsvertrag steht drin das die Probezeit entfällt)

Meine Fragen:
Ist es wirklich uninteressant ob meine Betriebszugehörigkeit verloren geht?
Will mein Arbeitgeber das nicht machen oder kann er nicht?
Inwieweit hat er Recht mit seiner Behauptung das es „formaljuristisch“ uninteressant sei?

Ich Danke Ihnen schon im Vorraus für Ihre Antwort

Guten Tag,
unter der Homepage vjm.de können Sie sich Rat und Hilfe holen. Bei Fragen bin ich jederzeit und gern Ihr Ansprechpartner!

Freundliche Grüße aus Osnabrück!
Peter A. Hoppe, Personalberater
Verlag Job+Management

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Liebe MFA,
ganz einfach: Es steht natürlich ganz im Ermessen Ihres Arbeitgebers,ob er Sie für Monate freistellt oder Ihnen die Kündigung für diese Zeit nahelegt. Ich gehe davon aus, dass Sie keinem Tarifvertrag unterliegen.
Sie sollten natürlich auch wissen, dass es Ihr persönlicher Wunsch ist, sich für 8 Monate zu „verabschieden“.
Bei einer Freistellung würden die Betriebsjahre natürlich anerkannt, falls es zu einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindung käme. Nicht so, wenn Sie kündigen und wieder „neu“ anfangen.
Dieses „formaljuristisch“ ist mit Verlaub eine Ausrede. Ihr Chef will einfach nicht.
Noch etwas, und das sollten Sie wissen: Wenn Sie nach 8 Monaten zurückkommen, ist nicht sicher, ob Sie wieder einen Arbeitsvertrag dort erhalten. Aus Sicht des Arbeitgebers kann sich zwischenzeitlich die Situation ergeben (ob zurecht oder nicht), dass keine Arbeit mehr für Sie vorhanden ist.
Was Sie machen, ist eindeutig Ihr Risiko. Andererseits kann Ihnen niemand das Erlebnis dieser Weltreise nehmen.
Mfg.
H.-J.Brockerhoff

Hallo und einen schönen guten Abend,
Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet den Arbeitsvertrag ruhen zu lassen. Wenn er Dir anbietet einen neuen Arbeitsvertrag nach Deiner Reise schon jetzt auszustellen, solltest Du dieses Angebot annehmen. Er ist nicht einmal verpflichtet Dir die Probezeit zu erlassen. Allerdings gehen Dir natürlich einige Rechte verloren. Z.B. kannst Du bei einer Kündigung des neuen Vertrages keine Abfindung einklagen, weil Du bekommst einen komplett neuen Vertrag. Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben und wünsche Dir für Deine Reise alles Gute.
Herzliche Grüße aus Berlin

Offenbar haben Sie den neuen Arbeitsvertrag ja schon unterschrieben, so daß manche Fragestellungen entfallen.

Über die Berechnung der Betriebszugehörigkeit weiß ich leider nichts. Richtig ist allerdings, daß eine Probezeit bei einer Wiedereinstellung entfällt, da Ihre Eignung für den Betrieb offensichtlich ist.

Nebenbei angemerkt bin ich als leidenschaftlicher Fernreisender etwas auf Ihre bevorstehende Weltreise neidisch. :smile:

Hallo, mein Rat gehe auf jedenfallzu einem Rechtsanwalt, denn ich glaube alleine das er will das du kündigst ist schon gefährlich.

Es ist nicht kompliziert dich freizustellen, er muss es dir nur genehmigen, das ist alles. Wie kannst du dir so sicher sein das er dich überhaupt wieder einstellt, du hast gekündigt.? In dem Moment wo du kündigst ist deine Betriebszugehörigkeit weg. Es gibt ja auch die freistellung bei erziehungsurlaub?
Gruss Mäggi

Hallo,
danke für die Anfrage. natürlich ist es nicht unerheblich ob die Berufsjahre im Vertrag stehen oder nicht. Was ich nicht verstehe, was an einem 8 monatigem unbezahlten Urlaub so schwer sein kann?
Wenn der Neue Vertrag noch nicht abgeschlossen ist , dann versuchen folgenden Wortlaut mit in den Vertrag aufzunehmen: „Rückversetzung in den alten Stand - oder zu den alten Vertragsbedingungen wieder eingestellt“. Es kann nämlich passieren, das der Arbeitgeber ganz andere Vertragsinhalte anbietet als in dem Alten! Z. B weniger Gehalt, Urlaub etc.

MfG

G. Maßberg

DAnke für die rasche antwort :smile:

naja ich musste ursprünglich kündigen, und einen neu Vertrag machen, warum war klar neue Konditionen :frowning: naja das ist nicht das ausschlaggebende , aber ich habe noch nicht den neuen vertrag unterschrieben da ich ja gern so eine klausel oder zweizeiler drinstehen haben möchte, wo das vermerkt wird aber das spielt er halt mit dem satz ab „uninteressant und formaljuristisch nicht relevant“ naja werd wohl auf den deal eingehen müssen zwingen kann ich ihn ja nicht lg und danke