Arbeitsvertrag bis zur rente bzw. bis 60

folgende situation. meine mutter ist bestimmt schon seit ca.20 jahren bei einer modekette angestellt die zu wendezeiten hier aufgemacht hat.sie ist mitarbeiterin der ersten stunde. sie bekam damals einen arbeitsvertrag der bis 60 jahre bzw bis zur rente geht( steht wörtlich so drin).

damals war ja rente mit 60.

meine mutter ist jetzt 57.

was bedeutet der vertrag jetzt zum heutigen zeitpunkt da das renten alter ja jetzt weitaus höher ist???

kann der arbeitsgebeer sagen es ist eine quasi befristung bis 60 jahre und dann ist schluss?
oder läuft der vertrag einfach weiter?
oder muss es einen neuen arbeitsvertrag geben? wenn ja darf der wieder eine probezeit enthalten? ( hat ja schon 20 Jahre in der firma auf dem buckel)

vielen dank für antworten.

Hallo,
ich würde mir auf jedenfall einen Fachmann zur seite holen… das ist nämlich nicht so einfach beantwortet. Ich wünsche viel Glück und alles gute für ihre mutter !!
LG maike Roeder

Hallo,

meine Meinung:

Solche Verträge sind nicht gültig. Waren es vielleicht mal vor zig Jahren, aber da sich das Gesetz geändert hat, muss der Vertrag auch angepasst werden. Ich würde sagen sie muss bis zu ihrem Renteneintrittsalter beschäftigt werden. Denn so war es damals sicher gemeint. Frauen durften ja mal mit 60 in Rente. Leider hat siech niemand gegen die Anhebung des Renteneintrittsalters gewehrt. Viele Frauen haben es gar nicht so richtig mitbekommen, dass sie den Männern angepasst wurden… Übergangszeit und dann bis 67… Je nach Alter…

Mein Tipp: Bitte mit dem Arbeitgeber klären, dass diese Formulierung nicht mehr Stand der Dinge ist. Weiß er sicher schon… Ach ja… Sicherheitshalber gewerkschaftlichen Beistand organisieren…

Hallo, Freund2209!

Ich gehe davon aus, dass Deine Mutter einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Damit ist eigentlich alles gesagt.

Um einen befristeten Arbeitsvertrag kann es sich nicht handeln, da befristete Arbeitsverträge niemals über eine so lange Dauer vereinbart werden dürfen. Eine „Quasi Befristung“ gibt es ohnehin nicht.

Gruß W.

Hallo Kollege,dies wäre jetzt mit 63 Jahren,früher ist eine Altersrente nicht möglich!! Mit Freundlichen Grüßen Betriebsrat

Da muss man wirklich den Vertragstext genau lesen, wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber okay ist, sollte man am Bessten reden. Offensichtlich war es beabsichtigt den Vertrag bis zur Rente laufen zu lassen - dann könnte man ihn einvernehmlich so ändern dass es wieder passt, man könnte dasArbeitsverhältnis auch stillschweigend über das 60, Lebensjaht hinaus fortsetzen. Ein neuer Vertrag ist nicht nötig und eine neue Probezeit auch nicht.

Hallo Freund2209,

wenn im Arbeitsvertrag drinsteht, dass er bis 60 Jahre bzw. bis zum gesetlichen Renteneintritt gilt, ist alles im grünen Bereich. Denn der Vertrag „wächst“ mit dem Rentenalter mit - steigt das gesetzliche Rentenalter, gilt der Vertrag entsprechend länger.

Sollte der Vertrag nicht explizit Bezug auf die gesetzliche Rente nehmen, ist die Klausel unwirksam. Denn eine Befristung anhand des Lebensalters stellt eine Diskriminierung dar, die nicht AGG-konform ist. Das ist in vielen alten Verträgen so, weil die noch unter ganz anderen Umständen abgeschlossen wurden.

Ein neuer Vertrag muss nicht ausgestellt werden, der Vertrag läuft einfach weiter. Der Arbeitgeber könnte natürlich eine Änderung des Arbeitsvertrags schriftlicht abschließen, um Rechtssicherheit zu schaffen, aber das wird in der Regel nicht gemacht, weil der Aufwand riesig ist, wenn man das mit allen seinen Mitarbeitern macht.

Zu dem Thema hat es übrigens in der Vergangenheit auch schon diverse Urteile zugunsten von Arbeitnehmern gegeben - hier sehe ich für deine Mutter also keine Schwierigkeiten.

tinastar

Hallo,
das ist in der Tat eine berechtigte Frage, die ich so leider nicht beantworten kann.
Laut Gesetz kann Ihre Mutter mit einer ungekürzten Rente mit 65 Jahre + 9 Monate gehen. In Rente überhaupt kann Ihre Mutter erst mit 63 Jahre gehen, dann aber mit Abschlägen. (Abzug pro Monat von 9,9%).
Ist ihre Mutter Schwerbehindert kann sie mit 60 Jahre und 9 Monate mit einem monatlichen Abschlag von 10,8% vorzeitig in Rente gehen. Mit 63 Jahre dann aber ungekürzt.
Also, ist ihre Mutter nicht Schwerbehindert muss sie wenn sie ohne Abschlag in Rente gehen will bis zum 65 Lebenajahr plus 9 Monate arbeiten oder eben mit 63 Jahre mit den o.g. Abschläge.
In wieweit jetzt der Arbeitsvertrag Ihrer Mutter zum Tragen kommt bzw. kommen kann, kann ich Ihnen nicht sagen.
Entweder Ihre Mutter spricht mit ihrem Chef oder Sie holt sich eine verbindliche Rechtsauskunft bei einem Rechtsanwalt oder Sie geht zur Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in ihrer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
J. D.

Hallo Freund 2209,
wenn ein AG vor 20 Jahren einen solchen Vertrag geschlossen hat, ist das ein Vertrauensbeweis für den MA. Diskriminierung, wie das heute ist, gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Besser wäre es nach heutigen Gesetzen gewesen, dass Ende des Vertrags mit einem Datum zu versehen.
Sprich mit dem AG

Mit freundlichen Grüßen
Ricko

Schwierige Frage!
Grdsl. ist es zulässig, Arbeitsverträge dahin zu befristen, dass sie mit Erreichen des Renteneintrittsalters enden.
So weit so gut.
Was aber m.E. NICHT geht, ist, es quasi „alternativ“ enden zu lassen.
Wahrscheinlich heißt es im AV Ihrer Mutter noch „…je nach dem, was zuerst eintritt.“
Das halte ich für unwirksam, weil es zu große Unsicherheit für die ArbeitnehmerInnen mit sich bringt.
Ist aber eine Befristung unwirksam, so besteht ein unbefristeter Vertrag.
Ich würde das ggfs. arbeitsgerichtlich klären lassen mit Hilfe einer sog. „Entfristungsklage“ - die Gewerkschaft, bei der man als ArbeitnehmerIn selbstverständlich Mitglied ist bzw. sein sollte, hilft.
Viel Glück!
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Hallo Freund2209,

ein Vertrag, wie Sie ihn unten schildern, ist für mein Verständnis einfach sittenwidrig. Schließlich sind Befristungen maximal bis 5 Jahre zulässig, und müssen in jedem Fall begründet sein.

Hier eine Definition einer Altersbefristung:

Was versteht man unter einer Altersbefristung?

Mit Altersbefristung ist eine Form der zulässigen Befristung ohne Sachgrund gemeint, die im Wesentlichen voraussetzt, daß der befristet beschäftigte Arbeitnehmer ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Während diese Befristungsform ursprünglich durch die Annahme gerechtfertigt wurde, dass der Betroffene bereits das Rentenalter erreicht hat oder sich kurz vor dem Renteneintritt befindet, ist nach der jüngsten Reform der Altersbefristung eine Altersbefristung im Prinzip bereits ab dem 52. Lebensjahr zulässig (sog. 52er-Regelung). Konkret müssen nach § 14 Abs.3 TzBfG folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die vereinbarte kalendermäßige Befristungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.
  • Der Arbeitnehmer hat bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet.
  • Der Arbeitnehmer war unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 119 Abs.1 Nr.1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), hat Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen.

Unter diesen drei Voraussetzungen ist bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.

Diese Definition aus dem Handbuch für Arbeitsrecht trifft wohl annähernd die geschilderte Situation.

Auf keinen Fall sollte sich Ihre Mutter auf einen neuen Arbeitsvertrag einlassen, ohne zuvor ihren Rechtsberater oder ihren Btriebsrat zum Fall befragt zu haben.

Vielleicht konnte ich Ihnen etwas weiter helfen. Ich würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn es so wäre.

Gruß
Rainer

Wenn im Arbeitsvertrag steht „bis zur Rente“ kann nicht passieren, dann gilt der Vertrag bis zum individuellen Beginn der Rente der Mutter. Auf einen neuen Vertrag soll sie auf keinen Fall einlassen !

Meiner Meinung nach steht alles drin bis 60 J. ODER bis zur Rente, und Rente ist heute ab 67. Ich würde auf keinem Fall einen neuen AV machen. Das ist aber meine persönliche Meinung.

Es tut mir leid, aber diese schwierige arbeitsrechtliche Frage kann ich nicht beantworten.
Gruß

Guten Tag,

solche Formulierngen sind sehr unüblich.
Ein neuer AV ist nicht notwendig, schon gar nicht eine neue Probezeit.
Zielführend ist wenn überhaupt eine aktuelle ERgänzung zum Arbeitsvertrag über das unbefristete Verhältnis.

Beste Grüße