Arbeitsvertrag Bruttoarbeitslohn & Wochenstd

Hallo,

wie sieht es rechtlich aus, wenn im Arbeitsvertrag ein Bruttolohn von 1000,- €, eine Anzahl der Wochenstunden von 30 angegeben ist, der Arbeitsvertag am 4.5. geschlossen wurde, in den vier Wochen auch jeweils die Wochenstundenzahl gearbeitet wurde…Muss hier nicht der volle Bruttolohn berechnet werden, oder wird hier nur der Bruttoarbeitslohn genommen und abzüglich den 1.5. bis 3.5 berechnet. Sind nicht beide Punkte (Bruttoarbeitslohn/Wochenstunden) ausschlaggebend für die Berechnung des Lohns.
Danke!!!

Hi!

Der AG hat die die freie Auswahl, ober er

  1. Arbeitstage abrechnet
  2. immer auf Basis 30 Tage abrechnet
  3. auf Basis Kalendertage abrechnet

Nur muss er es einheitlich machen.

Insofern kann es durchaus korrekt sein, wenn in diesem Fall 3 Tage gekürzt werden.

Gruß
Guido