Hallo,
wie sieht es rechtlich aus, wenn im Arbeitsvertrag ein Bruttolohn von 1000,- €, eine Anzahl der Wochenstunden von 30 angegeben ist, der Arbeitsvertag am 4.5. geschlossen wurde, in den vier Wochen auch jeweils die Wochenstundenzahl gearbeitet wurde…Muss hier nicht der volle Bruttolohn berechnet werden, oder wird hier nur der Bruttoarbeitslohn genommen und abzüglich den 1.5. bis 3.5 berechnet. Sind nicht beide Punkte (Bruttoarbeitslohn/Wochenstunden) ausschlaggebend für die Berechnung des Lohns.
Danke!!!