Hallo zusammen,
Ich arbeite seit April 2009 in einer sozialen Einrichtung. Zuerst war mein Vertrag auf ein halbes Jahr befristet und ich habe dann jeweils eine Verlängerung in einem Ergänzungsvertrag bekommen und danach wurde er ergänzt in „unbefristet“. In dem Vertrag steht, dass ich 29 Tage Urlaubsanspruch habe. Jetzt haben wir eine neue Leitung, die sagt, es war ein Fehler im Vetrag, weil ich rechtlich gesehennur 26 Urlaubstage habe, da ich noch unter 30 bin. Das stimmt ja auch, aber meine Frage ist: Darf mein Arbeitgeber den vertrag nun einfach so ändern?? Wenn ja, gibt es bestimmte Fristen einzuhalten? Wie ist die Rechtslage??
Hallo, Malaria,
Der Fehler liegt eindeutig beim AG, der hat den Vertrag aufgesetzt und dir mehr Urlaub zugestanden als tariflich vereinbart. Dies begründet aber nicht, dass der AG den vereinbarten tariflichen Urlaub einseitig abändern kann. Das ist nur mit deiner Zustimmung möglich. Für eine rechtliche Auskunft und zur Klärung zu deinem arbeitsrechtlichen Problem wäre anzuraten, den Betriebsrat/die Mitarbeitervertretung zu informieren. Die haben die Möglichkeit dir einen fundierten Rat zu geben.
Mit lieben Grüßen- Schaddie