Arbeitsvertrag Einsatzort

Hi Community, 

vielleicht hat der eine oder andere schon so eine Erfahrung gemacht oder kann dies beantworten. In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Satz: 
Der Arbeitsplatz ist Dresden. Die Firma ist berechtigt,  den Arbeitnehmer auch deutschlandweit einzusetzen,  wenn dies aus betrieblichen oder in der Person oder in in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegenden gründen geboten erscheint. 

Firmensitz ist Dresden. 

Nun meine Frage: Hat der Arbeitgeber das recht mich fast täglich bis zu 50 Km für eine Strecke zum Einsatzort fahren zu lassen? Dies mit eigenem Kfz. 

Dadurch müsste ich bei der Kfz versicherung meine jährliche Laufleistung erhöhen was ja auch hier mit Mehrkosten verbunden ist die nicht vom Arbeitgeber getragen werden.

Vielen Dank für eure Infos.

Der Arbeitsplatz ist Dresden. Die Firma ist berechtigt,  den
Arbeitnehmer auch deutschlandweit einzusetzen,  wenn dies aus
betrieblichen oder in der Person oder in in dem Verhalten des
Arbeitnehmers liegenden gründen geboten
erscheint. 

Betriebliche Gründe mögen ja noch nachvollziehbar und damit zulässig sein. Aber die anderen Gründe sind doch völlig absurd und klingen ganz klar nach Strafmaßnahmen.

Firmensitz ist Dresden. 

Nun meine Frage: Hat der Arbeitgeber das recht mich fast
täglich bis zu 50 Km für eine Strecke zum Einsatzort fahren zu
lassen? Dies mit eigenem Kfz. 

Er könnte den AG auch in Oberammergau, Aachen oder Flensburg einsetzen.

Dadurch müsste ich bei der Kfz versicherung meine jährliche
Laufleistung erhöhen was ja auch hier mit Mehrkosten verbunden
ist die nicht vom Arbeitgeber getragen werden.

Na wenn das die einzigen Sorgen sind…

So einen Vertrag würde ich nicht unterschreiben. Und wenn das schon geschehen ist, würde ich versuchen, mir so schnell wie möglich was anderes zu suchen.

Der AG droht mit der Formulierung ganz eindeutig: „Muckst Du auf, versetzen wir Dich an den A… der Welt“.

Inwieweit eine solche Formulierung tatsächlich zulässig ist, wage ich auch zu bezweifeln.

Naja er hat mich mittlerweile gekündigt aber zahlt keinen Lohn. Mir geht es nur darum ob ich nachträglich auch auf die gefahrenen Kilometer klagen kann wegen Geld.

OHNE ANSPRUCH AUF RECHTLICHE GÜLTIGKEIT !!

Soweit ich weiss, hat jeder AG das Recht, den AN nach „gutdünken“ einzusetzen bzw. umzusetzen. Gibt es z.B. 5 Standorte und einer wird geschlossen, so werden die AN auf die verbliebenen Standorte verteilt. Selbstverständlich sind soziale Komponenten des AN irgendwie zu berücksichtigen, aber der AG entscheidet letztlich.

Wenn Mehrkosten hinsichtlich Laufleistung des PKW, höhere Versicherung etc. anfallen, kannst Du die KM-Kosten über die jährliche Steuererklärung geltend machen, alles andere ist Dein Privatproblem !! Gleiches gilt auch für die tägliche zusätzliche Zeit in Auto / Stau etc. …

Eventuell mal beim BR nachfragen, sofern existiert …

Da Du ja den Vertrag schon hast (Vermutung meinerseits), kommst Du nur durch Eigenkündigung raus.

google mal nach Direktionsrecht

Hallo,

eine solche Klausel ist durchaus üblich und sie ist rechtswirksam.

Die Kosten kann man lediglich bei der Steurerklärung geltend machen, der Arbeitgeber muss nichts davon übernehmen.

Gruß

Hallo

Der Arbeitsplatz ist Dresden. Die Firma ist berechtigt,  den Arbeitnehmer auch deutschlandweit einzusetzen,  wenn dies aus betrieblichen oder in der Person oder in in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegenden gründen geboten erscheint. 

Wenn der Arbeitsplatz Dresden ist, der Arbeitnehmer aber woanders eingesetzt wird, dann muss der Arbeitgeber doch schauen, wie er seinen Arbeitnehmer von Dresden da hinkriegt. Wenn Leute auf Montage sind, die werden dann doch da hingekarrt. - Gut, bei Einzelpersonen läuft das anders, ist aber trotzdem Arbeitgebersache.
Sache des Arbeitnehmers ist nur, wie er nach Dresden kommt.

Da müsste ich mich sehr täuschen, wenn das anders wäre.

Na, vielleicht antwortet ja noch ein Rechtsanwalt, dann weißt du es ganz genau.
Oder google mal mit ‚Arbeitsplatz Einsatzort‘. Ich denke, da wirst du auch schon die Antwort finden.

Viele Grüße

Hallo,

da bist Du nicht richtig informiert, der Arbeitgeber kann sehr wohl sagen, Du musst ab dem xxxx am Standort yyy arbeiten, siehe auch meinen Kommentar !

Erlebe es gerade bei Kollegen, die im Rahmen von Outsourcing versetzt werden und jeden Tag bis zu 100 km pro Strecke fahren müssen, allles auf Kosten der AN !!!

Es steht dem AN ja frei, einen Umzug zum neuen Startort durchzuführen…bzw. alternativ mit dem ÖPNV zu fahren.

Schau mal hier:
http://www.arbeitsrecht.org/blog/blog-post/2010/07/3…

Soweit ich weiss, hat jeder AG das Recht, den AN nach
„gutdünken“ einzusetzen bzw. umzusetzen.

Und Arbeits- und Tarifverträge sind dabei irrelevant? Warum?

TET

Der Anfragende wendet sich an das Forum, weil er diesen Passus in seinem Arbeitsvertrag findet, so wie sehr viele von uns. Ich habe nicht geschrieben, dass der irrelevant ist, bitte genau die Antworten, auch die anderen, lesen.

Der Tarifvertrag regelt sowas nicht !

Der Anfragende wendet sich an das Forum, weil er diesen Passus
in seinem Arbeitsvertrag findet, so wie sehr viele von uns.

Geschrieben hast du aber jeder Ag hätte das Recht.

… bitte
genau die Antworten, auch die anderen, lesen.

Exakt das habe ich getan.

Der Tarifvertrag regelt sowas nicht !

Woher auch immer du so etwas wissen willst?