Arbeitsvertrag endet in schwangerschaft

Mein Arbeitsvertrag endet Juli 2010 und Ende September 2010 erwarte ich mein Baby.
Muß ich mich von August bis September Arbeitslos melden?
Bin ich ab September dann in Mutterschutz oder komplett arbeitslos gemeldet?

Vielen Dank schon mal
Christin

Also ganz so firm bin ich in dieser Frage auch nicht, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass du dich arbeitssuchend (ich glaub das heißt jetzt so) melden musst (und zwar 3 Monate bevor dein Arbeitsvertrag ausläuft-also im April). Wenn dein Mutterschutz beginnt, wirst du dann sowieso aus der Vermittlung genommen und zwar so lange wie deine Elternzeit dauert!
ich hoffe dir dabei geholfen zu haben!
LG Schessi

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Hallo Christin,

Ja Du mußt Dich auf jeden Fall arbeitslos melden, wenn Du Anspruch hast auf Arbeitslosengeld bis Du dann 6 Wochen vor Deinem errechneten Entbindungstermin in Mutterschutz, also eigentlich schon ab Mitte August, je nach dem wann Dein Termin ist.
Dann erhältst Du Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld.
Alles Gute.
Liebe Grüße

Katja

Hallo Christin!
Ganz genau kann ich da nicht weiter helfen. Aber: 6 Wochen vor- und 8 Wochen nach Geburt bist Du ja im Mutterschutz. Wenn Dein Kind also nicht zu früh kommt, bist Du arbeitslos, bevor Dein Mutterschutz beginnt. Richtig?! Bedenke, dass man sich (im Normalfall) mind. 3 Monate vor Ende eines Arbeitsvertrages „Arbeit-suchend“ meldet beim Amt, sonst bekommt man evtl. eine Sperre. Dieses müsstest Du daher zur Sicherheit in jedem Fall erstmal tun. Und von Juli bis August (vor Beginn Mutterschutz) wird Dich eh keiner mehr einstellen. Ich würde bei der Arge mal nachfragen, ob du dich Arbeit-suchend melden musst und wie du dich dann weiter zu verhalten hast. Hoffe, ich konnte wenigstens ein bisschen helfen und wünsche Dir alles Gute für Deine Schwangerschaft! Gruß Paula

Hallo Katja,
danke für deine Antwort.
Kannst Du mir sagen wie hoch das Krankengeld ist bzw. wie ich das errechnen kann?
Bin ich dann nur im August arbeitslos und ab September
im Mutterschutz, oder bin ich komplett arbeitslos ?

Danke schon mal für Deine Antwort
Christin

Hallo Christin

Ach ich wollt nicht Krankengekd schreiben sondern Arbeitslosengeld, also Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe von Arbeitslosengeld.
Du bist dann bis zu Beginn Deiner Schutzfrist arbeitslos und dann in Mutterschutz 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung.

Gern geschehen.
Katja

Hallo,
also bei meiner Freundin war es so: Ihr Mutterschutz fing an, als ihr Vertrag auslief. Das ging so ineinander über. Also hat sie sich nicht Arbeitslos gemeldet. Wie das in deinem Fall ist, bin ich mir nicht ganz sicher, da du ja 2 Wochen Lohnausfall has bis zum Mutterschutz.
Frag mal nach bei:

http://www.bmfsfj.de die sind ja zuständig fürs Elterngeld, die können bestimmt einen Tipp geben,
und
bei deiner Krankenkasse, da die fürs Mutterschaftsgeld zuständig sind.
und auch einfach man beim Arbeitsamt nachfragen.

Tut mir leid, dir nicht vollständig helfen konnt.
LG
Christina