Hallo,
hab vor 1 1/2 Jahren mein Studium beendet und seitdem bin ich über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Nach einigen Bewerbungsgesprächen hab ich nun endlich einen Job gefunden und am Dienstag einen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen. Hab aus diesem Grund auch meine Tätigkeit bei der Zeitarbeitsfirma fristgerecht zum 15. des kommenden Monats gekündigt, damit ich ab dem 16. meine neue Stelle antreten kann. Eigentlich ein Grund zum feiern, aber ich hab am Mittwoch einen Anruf erhalten für ein Bewerbungsgespräch für eine noch interessantere Stelle. Dieses ist aber erst Ende nächster Woche, also am 29. Jetzt meine Fragen:
Da ich bereits eine mündliche Zusage gemacht habe, macht es einen Unterschied ob ich den Vertrag jetzt schon unterschreibe und zurück schicke, damit ich zumindest eine Arbeit sicher habe oder sollte ich zunächst warten (wenn ja, wie lange?)? Können die mich für eine mündliche Zusage belangen? Im Arbeitsvertrag steht, sollte ich das Arbeitsverhältnis nicht antreten, muss ich eine Strafe in Höhe eines Bruttomonatslohnes zahlen. Im Grunde könnte ich die Arbeit bei Firma A am 16. antreten und am nächsten Tag meine Kündigung einreichen, falls ich die Stelle bei Firma B erhalte ohne juristische Probleme, oder? Im Grunde habe ich doch dadurch keinen Vertragsbruch begangen, da ich mich an die Kündigungsfrist gehalten habe. Hierdurch könnte ich zum 1.6. bei Firma B anfangen, wenn sie mich möchten.
Die Firma B, will jedoch auch einige Angaben zu meiner Person haben. Z.B ob ich mich in einem gekündigten oder ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde. Was soll ich denn da jetzt antworten? Möchte keine falschen Angaben machen, von daher ist mir diese Frage auch sehr wichtig. Bei der Zeitarbeit hab ich gekündigt, jedoch hab ich durch den Arbeitsvertrag die Möglichkeit auf ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Was soll ich antworten?
Auch möchten die meinen frühsten Eintrittstermin wissen. Soll ich hierbei den 16. angeben (wobei dies ziemlich blöd wäre, wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe) oder erst den 1.6., da ich bei der anderen Firma eine 2 wöchige Kündigungsfrist habe. Wäre ich hierdurch auf der sicheren Seite?
Soll ich denn beim Bewerbungsgespräch meine Situation erklären oder die noch in den glauben lassen, dass ich für die Zeitarbeitsfirma tätig bin. Will schließlich nicht den Eindruck hinterlassen, dass ich unzuverlässig bin und bei jeder Möglichkeit abhauen werde. Andererseits will ich das die mir schnell Bescheid sagen. Was soll ich machen?
Hallöle, da bist Du allerdings in einer dummen Situation. Du hast mündlich Deine Zusage beim 1. Arbeitgeber gegeben und das ist bindend. Der AG darf tatsächlich eine Entschädigung von Dir verlangen, denn es entstehen ihm Kosten für eine neue Ausschreibung. Du kannst allerdings innerhalb der Probezeit wieder kündigen, wie Du schreibst sind es nur 2 Wochen (zum Monatsmitte oder - ende. Du solltest besser versuchen, Dich mit diesem Arbeitgeber zu einigen, sollte Dir die andere Stelle wirklich besser gefallen. Dort solltest Du schon sagen, dass Du o h n e Stellung bist, es wirft sonst wirklich ein schlechtes Licht auf Dich. Als Arbeitsbeginn kannst Du frühestens den 01.06. angeben, für den Fall, dass Du wirklich die 1. Stelle antrittst und sofort wiedder kündigst. Tja, es ist schon dumm, wenn man sich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewirbt. Hättest Dir mehr Bedenkzeit ausbitten sollen ? Viel Glück
Hallo Carolie,
so verzwickt ist die Lage gar nicht.
Mein Rat: den Arbeitsvertrag unterschreiben und die Arbeit in der Firma aufnehmen. Da Sie sich in der Probezeit befinden, können Sie das Arbeitsverhältnis von heute auf morgen kündigen (lieber vorher im Arbeitsvertrag nach sehen, was da über Kündigungsfristen steht).
Das Bewerbungsgespräch bei der dritten Firma auf jeden Fall führen. Bei diesem Gespräch ehrlich bleiben, also mitteilen, dass Sie in einer Firma in Probezeit sind und mit einer eventuellen Kündigungsfrist ihre Arbeit zum Datum… aufnehmen können.
Natürlich ist es etwas peinlich, bei einer Firme zu kündigen wo man gerade erst die Arbeit aufgenommen haben. Aber bedenken Sie, dass Sie wahrscheinlich auf ihren 2. Arbeitsplatz nicht glücklich werden, weil Sie immer an den 3. besseren Arbeitsplatz denken müssen.
Alles Gute und viel Glück in Ihrem neuen Lebenabschnitt. Nur Mut es wird schon funktionieren.
Mit freundlichen Grüßen
J. Dietrich
Ahoi carolie,
sorry aber IMHO musst Du Deine Entscheidung selbst treffen, ein altes Sprichwort sagt: lieber den Spatz in der Hand, als…
Fakt ist; nach dem Bewerbungsgespräch in der Firma B könntest Du, je nachdem, immer noch Deinen Arbeitsvertag zu A unterschreiben.
Auf Fragen bei B…mein Rat, bleib bei der Wahrheit.
unabhängig von der rechtlichen Seite gibt es da noch eine moralische. Möchtest du, dass man so mit dir umgeht? Stell dir vor, dass die mündliche Zusage, die du erhalten hast plötzlich zurückgezogen wird, weil nun eine noch bessere Bewerbung reingekommen ist.
Eine Zusage ist eine Zusage, sie werden dir den Arbeitsvertrag zuschicken und damit gehst du dann rechtsverbindlich ein Arbeitsverhältnis ein.
Ich rate dir, offen mit den neuen AG zu sprechen. Er wird dir dann eine Frist setzten damit sie sich noch anderweitig entscheiden können. Ärgerlich ist es, wenn sie allen anderen Absagen und du dann deine Zusage zurücknimmst.
Rein rechtlich können sie dich belangen, wenn du dich nicht an die gesetztlichen/vertraglichen Vereinbarungen hälst, denn auch einem Unternehmen entsteht dadruch ein Schaden. Wenn im Vertrag eine Probezeit steht, kannst du natürlich entsprechend er vertraglichen Vereinbarung handeln. Rechtlich Korrekt, moralisch bedenklich.
deine Anfrage ist wirklich einfach zu beantworten.
In deinem B Vorstellungsgespräch kannst du ganz offen und ehrlich antworten. Schließlich hast du dir nichts vorzuwerfen.
Du hast die Stelle A angenommen ohne zu wissen das sich in kürzester Zeit ein interessantes neues Angebot für dich auftut. Wie du auch selbst schreibst, kannst du nach Antritt mit einer zwei wöchigen Kündigungsfrist deinen Job wieder ohne schlechtes Gewissen kündigen. Die Probezeit in der du dich dann befindest entbindet dich von jeglicher Erklärung, bei einer Kündigung.
Mach es so, schließlich musst du auch bei der Stelle B einen persönlichen Eindruck bekommen. Wenn du bei deinem Vorstellungsgespräch sagst, als du die Stelle A angenommen hast konntest du ja nicht wissen, dass es kurz danach zu einem so interessanten Angebot für dich kommt!?
Viel Glück in deinem neuen Job,
schöne Ostergrüße, Dagmar
im rein rechtlichen Sinne stellt ist die mündliche Zusage einen verbindlichen Vertragsabschluß dar, der dann Arbeitgeber A berechtigen würde, die vereinbarte Vertragsstrafe von einem Monatsgehalt zu „ziehen“!
Grundsätzlich ist es so bzw. sollte es sein, daß ein Arbeitsverhältnis gleichzeitig ein Vertrauenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellt.
Insoweit solltest Du Deinen Arbeitsvertrag bei Arbeitgeber A ganz normal antreten (daß man sich während einer Beschäftigung anderweitig bewirbt, ist völlig normal und stellt keine Störung des Vertrauensverhältnisses dar).
Anläßlich des Vorstellungsgespräches bei Arbeitgeber B solltest Du Deine mißliche Situation offen darstellen.
Wenn dieser Arbeitgeber an Dir interessiert ist, wird es den Arbeitsvertrag so gestalten, daß Du das Arbeitsverhältnis bei A formgerecht beenden kannst, ohne daß Du in irgendeiner Weise vertragsbrüchig werden müsstest.
Gleichzeitig erkennt B, daß er offensichtlich einen vertrauenswürdigen Mitarbeiter einstellt.
Du solltest davon ausgehen, daß es sehr schnell herauskommt,daß dieses „Zwischenarbeitsverhältnis“ bestanden hat.
Dann hättest Du eine Störung des Arbeitsverhältnisses hervorgerufen, bevor es faktisch bereits bekonnen hat. Dies würde bedingen, daß Dein neuer Arbeitsgeber B auf Dauer an Deiner Ehrlichkeit zweifeln würde.
Wenn er irgendwann einmal eine Entscheidung zwischen Dir und einem Kollegen wird treffen müssen, garantiere ich Dir, daß diese Entscheidung wegen dieser vermeintlichen „Notlüge“ gegen Dich ausfallen wird.
Hallo,
in Deinem Falle spielt die Moral eine wichtige Rolle, die aber nur Du klären kannst.
Rechtlich gesehen befindest Du dich zur Zeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Arbeitnehmerfirma.
Auch kannst Du einen Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Auch eine mündliche Zusage ist ein Vertrag.
Es gibt manchmal eine Klausel in den Arbeitsverträgen die eine mündliche Absprache erst durch schriftliche Bestätigung rechtskräftig machen.
Ein Spatz in der Hand ist besser als eine Taube auf dem Dach.
viel Glück
und am Dienstag einen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen. Hab
aus diesem Grund auch meine Tätigkeit bei der Zeitarbeitsfirma
fristgerecht zum 15. des kommenden Monats gekündigt, damit ich
ab dem 16. meine neue Stelle antreten kann. Eigentlich ein
Grund zum feiern, aber ich hab am Mittwoch einen Anruf
erhalten für ein Bewerbungsgespräch für eine noch
interessantere Stelle. Dieses ist aber erst Ende nächster
Woche, also am 29. Jetzt meine Fragen:
Da ich bereits eine mündliche Zusage gemacht habe, macht es
einen Unterschied ob ich den Vertrag jetzt schon unterschreibe
und zurück schicke, damit ich zumindest eine Arbeit sicher
habe oder sollte ich zunächst warten (wenn ja, wie lange?)?
Können die mich für eine mündliche Zusage belangen? Im
Arbeitsvertrag steht, sollte ich das Arbeitsverhältnis nicht
antreten, muss ich eine Strafe in Höhe eines
Bruttomonatslohnes zahlen. Im Grunde könnte ich die Arbeit bei
Firma A am 16. antreten und am nächsten Tag meine Kündigung
einreichen, falls ich die Stelle bei Firma B erhalte ohne
juristische Probleme, oder? Im Grunde habe ich doch dadurch
keinen Vertragsbruch begangen, da ich mich an die
Kündigungsfrist gehalten habe. Hierdurch könnte ich zum 1.6.
bei Firma B anfangen, wenn sie mich möchten.
Die Firma B, will jedoch auch einige Angaben zu meiner Person
haben. Z.B ob ich mich in einem gekündigten oder ungekündigten
Arbeitsverhältnis befinde. Was soll ich denn da jetzt
antworten? Möchte keine falschen Angaben machen, von daher ist
mir diese Frage auch sehr wichtig. Bei der Zeitarbeit hab ich
gekündigt, jedoch hab ich durch den Arbeitsvertrag die
Möglichkeit auf ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Was soll
ich antworten?
Auch möchten die meinen frühsten Eintrittstermin wissen. Soll
ich hierbei den 16. angeben (wobei dies ziemlich blöd wäre,
wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe) oder erst den
1.6., da ich bei der anderen Firma eine 2 wöchige
Kündigungsfrist habe. Wäre ich hierdurch auf der sicheren
Seite?
Soll ich denn beim Bewerbungsgespräch meine Situation erklären
oder die noch in den glauben lassen, dass ich für die
Zeitarbeitsfirma tätig bin. Will schließlich nicht den
Eindruck hinterlassen, dass ich unzuverlässig bin und bei
jeder Möglichkeit abhauen werde. Andererseits will ich das die
mir schnell Bescheid sagen. Was soll ich machen?
Hallo Caroline,
es ist zumindest m.W. nicht üblich in einen Arbeitsvertrag eine Strafe für das Nichtantreten eines Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren.
Ich persönlich würde unter solchen Voraussetzungen keinen Job antreten.
Nach ein bischen Googeln habe ich Urteile/Infos auf den Seiten der RA Kotz und Beck zu dem Thema gefunden(www.ra-kotz.de/vertragsstrafe.htm, www.arbeitsrecht-beck.de/index.php?act=static%20news…) die Deinem Problem nahekommen und die Vereinbarung wegen der Höhe der Vertragsstrafe als unwirksam ansehen.
Firma B. würde ich wahrheitsgemäß mitteilen, dass Du Dich zeitgleich bei anderen Firmen beworben hast. (Du hast den Arbeitsvertrag Firma A. ja noch nicht unterschrieben zurückgeschickt?)
Zur Sicherheit, auch wegen der Kündigungsfristen, würde ich mir professionellen Rechtsrat einholen. Z.B. frag-einen-anwalt.
LG
pleitier