Liebe/-r Experte/-in,
kann es sein, daß bei der frage nach einer behinderung, bzw. nach einer chronischen erkrankung innerhalb einer bewerbung (personalbogen) bewußt gelogen wird und das keine konsequenzen hinsichtlich des kündigungsschutzes nach sich zieht?
mir ist das passiert und ich soll mich nun an die ordentliche kündigungsfrist für diese mitarbeiterin halten.
ich wäre ihnen sehr dankbar für eine nachricht.
mit freundlichem gruß
ann
Lieber ann,
ja, leider ist es so - es darf meistens gelogen werden. Das Ganze dient dem „Schutz“ der Schwerbehinderten, die bei Bekanntgabe ihrer Erkrankung fürchten müssen, nicht eingestellt zu werden. Allerdings müsste bei einem Schwerbehinderten vor Ausspruch der Kündigung noch das Integrationsamtamt angehört werden.
Wenn es einen Grund für eine fristlose Kündigung gibt, so darf nach Anhörung des Integrationsamtes auch fristlos gekündigt werden. Das Anhörungsschreiben an das Amt muss binnen 14 Tagen spätestens nach der kenntnis vom Vorfall beim Amt sein.
Gruß, der Lastkutscher
hallo lastkutscher,
vielen dank für die prompte antwort!!!
ist es nicht traurig, was man sich alles bieten lassen muß!?!
mein rechtsempfinden bekommt bei solchen vorfällen jedes mal einen kräftigen schlag - aber wie ein kollege von ihnen mal so schön sagte:" recht und gerechtigkeit sind 2 paar schuhe"…
nochmals herzlichen dank und ein wunderschönes, sonniges wochenende!
gruß
ann