Was bedeuted oder welche Konsequenzen hat im Arbeitsvertrag der Satz:
Im Monatsgehalt ist die gesetzliche zuulässige Fahrtkostenpauschale des Arbeitnehmers von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte enthalten, die vom Arbeitgeber versteuert und im Nettogehalt ausbezahlt wird.
ja das habe ich mir schon fast gedacht, mich wundert der Satz nur, da ich einen Firmenwagen mit Privatnutzung bekomme, da entfällt doch sowieso die Fahrtkostenpauschale, oder ?
da ich mich mit Firmenwagen auch nicht so sonderlich gut auskenne (muss ich nicht abrechnen , hab ich mal ein bisschen geforscht:
Private Fahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Zur Anwendung kommt dabei die pauschale 1%-Methode oder das individuelle Fahrtenbuch. Wird letzteres nicht ordnungsgemäß geführt, erkennt das Finanzamt dieses nicht an und greift auf die 1%-Methode zurück. Das Fahrtenbuch rechnet sich bei Nutzern, die weitaus mehr dienstlich unterwegs sind als privat.
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden 0,03% des Bruttolistenpreises mal einfache km-Entfernung angesetzt, für Familienheimfahrten kommt ein Faktor von 0,002% zum Ansatz.
Das bedeutet, dass Du die Nutzung des Firmenwagens versteuern musst (also „oben“ beim Bruttogehalt) und dann wieder abgezogen bekommst („unten“ beim Netto). So sieht jedenfalls auch die Abrechnung aus, die mein Freund von seiner Firma bekommt (er hat auch einen Firmenwagen mit Privatnutzung).
Wenn Du aber auch selbst ein bisschen schauen möchtest, dann gib einfach mal „Privatnutzung Firmenwagen“ oder sowas in der Art in google ein
Hallo Lichter,
ich antworte etwas vorsichtig darauf. Es gibt die Möglichkeit das der AG einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrt von der Arbeit nach Hause zahlt. Wenn der Arbeitnehmer die Lohnsteuer nicht übernehmen soll, kann der Arbeitgeber diesen Zuschuss mit der pauschalen Steuer abdecken. Diese pauschale Steuer zahlt dann der Arbeitgeber. Der AN bekommt den Fahrtkostenzuschuß brutto für netto ausbezahlt (ich weiss aber nicht, ob darauf Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen). HG Circan
Hallo, das ist ein interessante Frage. Mir ist diese Vereinbarung noch nicht begegnet. Vor allem irritiert mich der Hinweis auf Fahren zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Hier kannst Du - wie jeder andere Arbeitnehmer auch - für den einfachen Weg €0,30 steuerlich geltend machen bei Deiner Einkommensteuererklärung.
Mit dieser Vereinbarung würdest Du kundtun, dass Du auf diese Werbungskosten verzichtest, da Du sie ja bereits über Dein Gehalt erhalten hast.
Anders ist es, wenn Du für Deine Firma Auswärtstätigkeiten mit Deinem eigenen Fahrzeug durchführst. Hier kann Dir Dein Arbeitgeber Fahrtkosten steuerfrei erstatten in Höhe 0,30 €/km.
Nur von dieser Art von Fahrten wird ja in der Vereinbarung nicht gesprochen.
Fazit: Ich weiß es nicht.
In eigener Sache: Solltest Du auf Deine Frage eine verständliche Antwort bekommen, informiere mich bitte. Das würde mich wirklich interessieren.Ich habe keine Ahnung, was Dein Arbeitgeber von dieser Vereinbarung hat.
Ella