Arbeitsvertrag - Fortbildungsmaßnahmen

Guten morgen =)

Wenn in einem Arbeitsvertrag folgendes steht:

Trainings- und Fortbildungsveranstaltungen

Die vertragliche Verpflichtungen des AN umfassen den Besuch von Trainings und Weiterbildungsveranstaltungen, die dem Erhalt und der Vertiefung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten dienen. Eine diesbezügliche Entscheidung trifft der AG nach freiem Ermessen.

Im Falle einer Kündigung des AN innerhalb von 3 jahren, seit beendigung einer der o.g. maßnahme, oder des AG, berechtigt auf wichtigem Grund, sind die durch AG getätigen Aufwendungen, wie Schulungskosten, Fahrtkosten, Übernachtungs- und Freistellungskostenm von dem AN wie folgt an den AG zurückzuzahlen:

  1. jahr 100%
  2. jahr 66%
  3. jahr 33%

Der rückzahlungsbetrag wird bei der beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und ist mit noch ausstehenden entgeltansprüchen, soweit rechtlich zulässig, zu verrechnen…

SO, meine Frage: ist sowas rechtlich überhaupt erlaubt??
Und was würdet ihr demjenigen raten der sowas doch unterschrieben hat?

Hi!

SO, meine Frage: ist sowas rechtlich überhaupt erlaubt??

Naja - erlaubt…
Wo kein Kläger… aber egal!

HIER geht das selbstverständlich NICHT!
Wenn der Arbeitgeber einen Menschen auf Schulungen/Seminare/Weiter-&Fortbildungen schickt , sie also ANORDNET , dann kann er nichts zurückfordern.
Das wäre eine Benachteiligung gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben des AN, da er keine Wahl hat, die Freiwilligkeit also fehlte.

Es wäre etwas anderes, wenn der Arbeitnehmer unbedingt möchte, und der AG das finanziel trägt/unterstützt.

Und was würdet ihr demjenigen raten der sowas doch
unterschrieben hat?

Naja - Teilnichtigkeit träfe hier wohl zu.
Da dieser Passus rechtlich nicht haltbar ist, kann das dem AN eigentlich egal sein.

LG
Guido