Hallo, ich stehe kurz davor, meinen ersten „echten“ Arbeitsvertrag zu unterschreiben und bin deshalb noch recht unerfahren. Deshalb eine Frage, die mir besonders auf der Seele brennt:
Ich bin in eine Tarifentgeltgruppe eingestuft worden, die weit unter dem verhandelten Gehalt liegt - die Differenz wird als „freiwillige Zulage“ gezahlt. Das ist an sich ja schon eine recht ungünstige Konstellation. Zusätzlich steht da dass sich Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach dem „Jahresgrundgehalt“ berechnen. Heißt das nun, dass nur der tarifliche Anteil zugrunde gelegt wird, oder der gesamte Verdienst? Und wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, denn der Gesetzgeber sieht ja 100%ige Fortzahlung vor - dies würde ja geschickt umgegangen, wenn nur der tarifliche Anteil als Berechnungsgrundlage herhielte.
Hallo, ich stehe kurz davor, meinen ersten „echten“
Arbeitsvertrag zu unterschreiben
Herzlichen Glückwunsch!
Ich bin in eine Tarifentgeltgruppe eingestuft worden, die weit
unter dem verhandelten Gehalt liegt - die Differenz wird als
„freiwillige Zulage“ gezahlt.
Schlecht verhandelt!
Das ist an sich ja schon eine
recht ungünstige Konstellation. Zusätzlich steht da dass sich
Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach dem „Jahresgrundgehalt“
berechnen. Heißt das nun, dass nur der tarifliche Anteil
zugrunde gelegt wird, oder der gesamte Verdienst?
Das kommt darauf an, was im Tarif als „Jahresgrundgehalt“ definiert ist! Es kann theoretisch beides heißen!
Und wie
verhält es sich mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
denn der Gesetzgeber sieht ja 100%ige Fortzahlung vor - dies
würde ja geschickt umgegangen, wenn nur der tarifliche Anteil
als Berechnungsgrundlage herhielte.
Der Gesetzgeber sieht 100% vor und die bekommst Du auch! Das Entgelt bei Erkrankung errechnet sich nach dem, was Du vorher bekommen hast (gehe ich jetzt mal nicht näher drauf ein)