Arbeitsvertrag für Beamte?

Hallo Forum!

Der Beamte bekommt keinen Arbeitsvertrag sondern eine Urkunde zur Einstellung!
Aber wo steht eigentlich was er den ganzen Tag so zu tun hat.
Zu welchen „artfremden“ Arbeiten darf ein Beamter herangezogen werden?
Wäscht ein Polizist den Streifenwagen?
Reinigt der Finanzbeamte sein Büro oder nur Schreibtisch, oder darf er so etwas vielleicht überhaupt nicht ?
Kann man eine Schreibkraft zum Blumengießen zwingen?

Ich weiss sehr wohl das das richtige Leben von den Regeln abweichen darf, soll und manchmal muss, aber ich interessiere mich für die reine Rechtslage.

Vielen Dank im Voraus.

Björn

Hallo,
Ein beamter wird auf einer bestimmen Stelle eingesetzt und für diese Stelle gibt es dann eine Stellenbeschreibung, die normalerweise die Tätigkeitsbeschreibung enthält.
Eventuell gibt es noch zusätzlich interne Vorschriften - bei uns gibt es z.B. eine Dienstanweisung für die Nutzung der Dienstfahrzeuge, wo auch das Tanken und Reinigen der Fahrzeuge durch die Mitarbeiter geregelt ist.

Beatrix

Hoi.

Du meinst doch die Sache mit der Befehlsverweigerung (eher Polizei oder Bundeswehr) bzw. der Remonstration.

„Anweisungen begrenzen grundsätzlich die Verantwortung der Beamten für ihre Diensthandlungen. Sie sind verpflichtet, jede Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Das so genannte „Remonstrationsrecht“ schränkt diese Hierarchie wieder ein. Es schiebt sich zwischen die unbedingte Verpflichtung zum Gehorsam und die uneingeschränkte Verantwortlichkeit.
Die geltenden Beamtengesetze verpflichten Beamte, gegen die Rechtswidrigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei seinem nächsthöheren Vorgesetzten zu remonstrieren (Einwände erheben, Gegenvorstellungen machen). Diese Pflicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit ist umfassend zu verstehen, sie schließt auch die Prüfung der Zweckmäßigkeit ein!
Bestätigt der Vorgesetzte die Anordnung, so muss man sich (nicht: kann!), wenn seine Zweifel fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Bestätigt auch dieser die Anordnung, so muss sie ausgeführt werden - es sei denn, sie ist erkennbar strafbar oder ordnungswidrig oder sie verletzt die Würde des Menschen.
Beamte können sich also einerseits entlasten und Regressansprüche des Dienstherren abwenden, andererseits erfüllen sie ihre Treuepflicht gegenüber dem Dienstherren, von dem sie Schaden abzuwenden haben. Trotz des Namens ist das Remonstrationsrecht also kein Recht, sondern eine Pflicht. Auch deshalb ist es im Pflichtenkatalog der Gesetze enthalten.“(Dr. jur. Johannes Rux, Universität Tübingen, November 2004)

„§ 63 BBG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.“

Da ist natürlich ne Grauzone, wie z.B. das Blumengießen. Da sollte es aber schon Urteile zu geben.

Bei uns sind einige Sachen sogar untersagt: bei umräumen/-bauen/-ziehen von Büros oder Büromöbeln dürfen wir nicht mit anfassen. Das sollen, wegen Haftpflicht, nur unsere Hausmeister oder Techniker machen. Auch das rumfummeln am Drucker/Kopierer ist da schon ne Grauzone…ich schlage mich da auch nicht drum - auch wenn ich das oft albern finde…

Ciao
Garrett

Hallo Beatrix,

nein, das nicht

Ein beamter wird auf einer bestimmen Stelle eingesetzt

Er gehört entsprechend seiner Vorblildung zu einer Laufbahn, und kann dort auf verschiedenen Stellen eingestzt werden.

Und ja, er kann mit Tätigkeiten beauftragt werden, die der nächst-niedrigen oder der nächsthöheren Laufbahn zuzurechnen sind, sofern diese nicht 50% der regelmäßigen wöchentl. Arbeitszeit überschreiten. Betanken und Reinigen des Dienst-Kfz kann durchaus zu seinen Aufgaben gehören.

Es gibt Dienstfahrzeuge, aber keine dienstlichen Pflanzen. Zum Blumengießen von irgendwelchem Grünzeug kann ein Beamter nicht verpflichtet werden.

Gruß
Maralena

diese Stelle gibt es dann eine Stellenbeschreibung, die
normalerweise die Tätigkeitsbeschreibung enthält.
Eventuell gibt es noch zusätzlich interne Vorschriften - bei
uns gibt es z.B. eine Dienstanweisung für die Nutzung der
Dienstfahrzeuge, wo auch das Tanken und Reinigen der Fahrzeuge
durch die Mitarbeiter geregelt ist.

Beatrix