Ein Arbeitsvertrag für Fahrpersonal (Omnibusfahrer) geht von 200 Stunden pro Monat aus. Lenkzeitpausen, Wartezeiten, Zeiten als Beifahrer etc. werden nicht zur Arbeitszeit gezählt.
Die häusliche Abwesenheit beträgt rund 400 Stunden, da regelmäßige Hotelübernachtungen notwendig sind.
Gezahlt wird dafür ein Spesensatz von 12€ (50% der Übernachtungen sind im Ausland).
Arbeit an Samstagen und Sonntagen ist obligatorisch und wird nicht ausgeglichen.
Frage(n):
an welchen Stellen ist eine rechtliche Nachbesserung des AV möglich, bzw. nötig?
ist der "Spesen"satz von 12€ - egal ob In- oder Ausland - eine „freiwillige Leistung“ des AG?