Arbeitsvertrag für Schwerbehinderten

Hallo,

was ist (im Arbeitsvertrag) zu beachten, wenn ein AG einen AN einstellt, der 50% schwerbehindert ist?

Vielen Dank im Voraus,
moni

Auch hallo.

was ist (im Arbeitsvertrag) zu beachten, wenn ein AG einen AN
einstellt, der 50% schwerbehindert ist?

Z.B. die Erwähnung der prozentualen Behinderung sowie die Art der Schwerbehinderung. Desweiteren der Tätigkeitsbereich (Zumindest ist das alles denkbar :wink:). Für weiteres siehe http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de1156&SID=OH… (nur die Kopfzeilen) und http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… -> „Welche besonderen Rechte im Berufsleben erlange ich durch die Schwerbehinderung?“

HTH
mfg M.L.

Hallo

Als AG oder AN?

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Gruß,
LeoLo

Hallo

Als AG oder AN?

Hallo LeoLo!

Als AG. Es handelt sich um einen Kleinbetrieb (Gastronomie), der neue AN ist 50% schwerbehindert und ist der einzige Festangestellte.

Die Frage ist, was im Arbeitsvertrag beachtet werden muss.

Grüße, moni

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Gruß,
LeoLo

Hallo

Als AG. Es handelt sich um einen Kleinbetrieb (Gastronomie),
der neue AN ist 50% schwerbehindert und ist der einzige
Festangestellte.

Die Frage ist, was im Arbeitsvertrag beachtet werden muss.

Normalerweise muß man da kaum etwas besonderes beachten. Auf den Zusatzurlaub sollte explizit eingegangen werden. Ansonsten sollte man als AG den besonderen Küschutz des AN nach 6 Monaten bedenken. Man kann dann also überlegen, ob man zunächst einmal testweise auf ein Jahre befristet. Das Direktionsrecht sollte nicht zu sehr eingeschränkt werden, damit der Schwerbehinderte möglichst flexibel eingesetzt werden kann. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag fordern.

Sofern man nicht befristet, sollte man als AG vorher übrigens immer mal nachhorchen, ob die Einstellung des Schwerbehinderten finanziell gefördert wird. Gerade in einem kleinen Betrieb eine nicht zu vernachlässigende Komponente. Ebenso unbedingt vorher darüber schlau machen, ob behindertengerechte Arbeitsplatzbedingungen auch wirklich vorliegen. Am besten ein gemeinsames Gespräch mit dem zuständigen Integrationsamt führen.

Gruß,
LeoLo