Hallo,
jemand ist derzeit Arbeitslos und in der GKV pflichtversichert, da er vorher mehrere Jahre lang PKV-Mitglied war.
Jetzt möchte dieser die 12-Monats-Vorversicherungspflicht erfüllen, um aus der PKV austreten und in die GKV (als freiwilliges Mitglied) wechsel zu können.
Angenommen, er ist 6 Monate arbeitslos und nimmt anschliessend eine Anstellung mit einem Gehalt unterhalb der BBG an. Er müsste also, um die Vorversicherungszeit erfüllen zu können, 6 Monate lang ein Einkommen unter der BBG bekommen.
Kann im Arbeitsvertrag dementsprechend eine Klausel eingefügt werden, dass das Gehalt - z.B. nach Ablauf der Probezeit - auf einen Betrag X (oberhalb der BBG) ansteigt oder gibt es dann Probleme?
Wie sieht es mit der arbeitsvertraglichen Regelung von Bonizahlungen für die Zeit nach der Pflichtversicherung aus? Wird dies zu dem Einkommen der BBG gezählt?
Vielen Dank!