Arbeitsvertrag gekündigt (Zeitarbeit)

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte eine Frage bezüglich meines Vertrages. Ich habe einen
[Mitarbeitervertrag gemäß Art.1 § 11 Abs.1 AÜG] (Zeitarbeiter).

Ich bin bei dieser Firma seid 29.06.2011 beschäftigt und mein Chef von der Zeitarbeitsfirma hat mir heute die Kündigung gebracht weil ich in den letzten 8 Wochen 5Wochen Krank war. Mit der Begründung das die Firma an die Ich ausgeliehen war mich abgemeldet hat da ich zu viele Fehlzeiten habe durch die Krankheit (wegen Arbeitsmangel). Nun meine Frage ich habe Heute den 03.05.2012 die Kündigung von Ihm Persönlich erhalten und wurde zum 31.05.2012 Gekündigt. Liegt die Kündigungsfrist bei 4 Wochen? Und wenn ja muss diese zum 01des Monats ausgesprochen werden oder ist der 03 Für bis zum ende des Monats gültig? Im Vertrag steht[4.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vom 7. Monat des Arbeitsverhältnisses an gelten für beide Vertragspartner die gesetzlichen Kündigungsfristen]

Vielen dank im Voraus für die Antwort

leider kennen ich mich mit den Feinheiten nicht so aus - tut mir leid. freundliche Grüße, Christian

Guten Tag,

ich kann bei dieser Sache leider nicht weiterhelfen. Sorry

das fällt nicht in mein Gebiet
alles gute

Hallo,

wenn mich nicht alles täuscht, musst Du in dem Fall noch bis zum 31.5. zur Arbeit gehen. Somit hat der Chef noch Zeit, jemand Neues zu suchen.

Liebe Grüße, Jonathan

Ja, die Vier-Wochen-Frist wurde eingehalten.
Dieses kann man am Kalender ganz eindeutig ersehen, ansonsten wäre es eine 30/31-Tage-Frist.
Ich gehe davon aus, dass die Kündigung schriftlich erfolgte, auch wenn Sie geschrieben habe „persönlich“ erhalten.

LG.

Hallo Dee-to-the-p,

hier geht es gar nicht um Kündigungsfristen, sondern darum, dass der Arbeitgeber das unternehmerische Risiko tragen muss und nicht du. was steht als Kündigungsgrund in der Kündigung? So einfach kann der befristete Vertag nicht gekündigt werden. Krankheit ist kein Grund. Du solltest vorsorglich sofort per Einschreiben oder per persönliche, quittierte Übergabe mitteilen, dass du die Kündigung nicht akzeptierst. Dann musst du sofort (also Morgen) auf das Arbeitsamt und dich arbeitslos melden, da du sonst deinen Anspruch verlierst. Die werden dich sofort fragen, ob du etwas dagegen unternommen hast. Da musst du sagen, dass du auf das Arbeitsgericht gehen wirst und Klage einreichen. Du findest eine Beratungshilfe unter der google-Suche „arbeitsgericht+beratungshilfe+Gerichtsstandort“.
Viel Erfolg

Dankeschön, ich schreib einfach mal was drin stand.

[Sehr geehrter Herr xxx,

wie uns unser Kunde mitgeteilt hat, ist er, bedingt durch Ihre häufigen Fehlzeiten durch Krankheit nicht mehr in der Lage Sie weiter zu beschäftigen. WIr wurden daher gebeten, Ihren ARbeitsplatz neu zu besetzen.

Aufgrund dieser Tatsache sehen wir uns gezwungen, das zwischen Ihnen und unserem Unternehmen bestehnde Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.05.2012 wegen Arbeitsmangel zu kündigen.

Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (Kürzung der Ansprüche auf Arbeitslosengeld)sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang dieses Kündigungsschreibens persönlich beim für Sie zuständigen Arbeitsamt zu melden. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, eigene Initiativen zur neuen Beschäftigungssuche zu ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx]

Hallo,

4 Wochen zum Monatsende ist leider ok!
also reicht der 3. 5.
Gruss
Helmut

Hallo,
deine Frage lässt sich dadurch beantworten, das der Monat Mai 31 Tage hat und ca. 5 Wochen. Das bedeutet das die Kündigung vom 03.05. - 31.05.2012 genau nach §622(1) BGB 4 Wochen sind. Folglich hat dein AG die Kündigung dir rechtzeitig gegeben.
Ich rate gem. §630 BGB dir ein ordentliches Zeugnis ausstellen zu lassen. Auch muss dich dein noch AG gem. §629 BGB freistellen zur neuen Arbeitsuche.

Auch musst du dich bei der Arbeitsargentur melden, wenn du bis zum 31.05.2012 keine neue Arbeitsstelle gefunden hast.

Ich wünsche dir viel Erfolg beim weiteren Wertegang.
Mfg
O.B.

Okay, mmh jetzt hab ich aber noch eine Frage, er kündigt ja aus „ARBEITSMANGEL“ jetzt habe ich aber die Zeitung von heute in der Hand wo er Produktionshelfer sucht. Kann er dann wegen Arbeitsmangel kündigen?

Okay, mmh jetzt hab ich aber noch eine Frage, er kündigt ja aus „ARBEITSMANGEL“ jetzt habe ich aber die Zeitung von heute in der Hand wo er Produktionshelfer sucht. Kann er dann wegen Arbeitsmangel kündigen?.

na wie blöd ist der denn…
theoretisch ist da vielleicht was zu machen.
Die Frage ist nur, warst du als Produktionshelfer eingestellt? Wenn ja könntest du die Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht anfechten lassen.
Mitglied in einer Gewerkschaft? Nein… schade da hättest du Rechtsschutz…oder doch dann viel Erfolg!!

Okay, mmh jetzt hab ich aber noch eine Frage, er kündigt ja
aus „ARBEITSMANGEL“ jetzt habe ich aber die Zeitung von heute
in der Hand wo er Produktionshelfer sucht. Kann er dann wegen
Arbeitsmangel kündigen?

Hallo,
eine Kündigung bedarf keiner Begründung. Ein AG kann kündigen aus welchen Gründen auch immer, außer im Bereich des Kündigungsschutzgesetzes, das ggf. hierbei nicht zutreffen wird. Hier werden einige Voraussetzungen geknüpft (anzahl der 30mh Arbeiter(innen) etc.), da aber viele Details hier nicht gegeben sind und würden sie den beratenden Rahmen übersteigen.

Mfg
O.B.

Hallo, nimm am besten Deine Unterlagen, und wende Dich an an die zuständige Gewekschaft wenn Du Mitglied bist, oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Melde Dich vorsichtshalber beim Arbitsamt. Da Fristen laufen ist Eile geboten. Gruß Malook

da ich kein Anwalt bin, kann ich nur kurz eine Internetseite und den Besuch eines Anwalts empfehlen. Dieses Schreiben scheint ziemlich „wasserdicht“ zu sein und von einem Anwalt ausgearbeitet. Da ich auch nicht Ihre Krankheit beurteilen kann hier eine gute Informationsseite:
anwalt.de/rechtstipps/die-kuendigung-wegen-krankheit-ein-populaerer-rechtsirrtum_006155.html

Hallo,
es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen, hierbei ist auch der Arbeitsvertrag zu berücksichtigen! Daher habe ich dir einen Link (http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsre…) angegeben, der die hoffentlich weiter hilft.

MfG
Bartblume

Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Kündigung zum 31.5.2012 rechtswirksam ist. Einen Formfehler kann ich gemäß Ihrer Schilderung nicht erkennen.

Gruß W.

wegen krankheit zu kündigen is eh schonmal schwer, da würde ich mich wehren wollen!, 4 wochen wäre dann wohl gestern gewesen.

Wollte mich noch entschuldigen, dass ich noch keine Antwort gegeben habe…war einfach zu sehr im Stress und musste mich auf andere Dinge konzentrieren.
Bin ab sofort aber wieder für Fragen offen!!!
Hoffe Sie haben inzwischen woanders Hilfe bekommen!

Hänge Ihnen trotzdem nochmal die gesetzlichen Kündigungsfristen hintendran und schreibe meine Meinung zu Ihrer Situation!

Gesetzliche Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis beträgt gemäß § 622 BGB:

•Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.
•Danach beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (Grundkündigungsfrist).
•Diese Kündigungsfrist erhöht sich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis
◦zwei Jahre bestanden hat, auf einen Monat,
◦bei fünf Jahren auf zwei Monate,
◦bei acht Jahren auf drei Monate,
◦bei 10 Jahren auf vier Monate,
◦bei 12 Jahren auf fünf Monate,
◦bei 15 Jahren auf sechs Monate und
◦bei 20 Jahren auf sieben Monate.
Diese verlängerten Kündigungsfristen enden jeweils zum jeweils zum Ende des Kalendermonats

Aus dieser Regelung ergibt sich meiner Meinung nach, dass Ihre Kündigung zum 31.05.12 rechtens ist, da die Kündigungsfrist von 4 Wochen eingehalten wurde.
Ich würde das ganze aber trotzdem noch von einem Anwalt prüfen lassen, da eine Kündigung ALLEIN wegen einer 5 wöchigen Krankheit eines Mitarbeiters auch nicht rechtens ist…sonst müssten ja alle Menschen, nur aus Angst vor „Kündigung“ trotz Krankheit arbeiten gehen. Der Arbeitgeber hat aber, auch eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und es dürfte absolut nicht „gesundheitsförderlich“ sein, wenn „kranke Mitarbeiter“ SO zur Arbeit indirekt gezwungen werden!

Lg, Sandra.