Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte eine Frage bezüglich meines Vertrages. Ich habe einen
[Mitarbeitervertrag gemäß Art.1 § 11 Abs.1 AÜG] (Zeitarbeiter).
Ich bin bei dieser Firma seid 29.06.2011 beschäftigt und mein Chef von der Zeitarbeitsfirma hat mir heute die Kündigung gebracht weil ich in den letzten 8 Wochen 5Wochen Krank war. Mit der Begründung das die Firma an die Ich ausgeliehen war mich abgemeldet hat da ich zu viele Fehlzeiten habe durch die Krankheit (wegen Arbeitsmangel). Nun meine Frage ich habe Heute den 03.05.2012 die Kündigung von Ihm Persönlich erhalten und wurde zum 31.05.2012 Gekündigt. Liegt die Kündigungsfrist bei 4 Wochen? Und wenn ja muss diese zum 01des Monats ausgesprochen werden oder ist der 03 Für bis zum ende des Monats gültig? Im Vertrag steht[4.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vom 7. Monat des Arbeitsverhältnisses an gelten für beide Vertragspartner die gesetzlichen Kündigungsfristen]
Vielen dank im Voraus für die Antwort