Hallo,
ich antworte mal, obwohl ich davon ausgehe, dass deine Frage gelöscht wird, weil sie nicht FAQ gerecht gestellt ist.
Zum rechtlichen Hintergrund hat dir ja Karin schon geantwortet. Diese Konstellation ist nur im ganz engen Rahmen zulässig und meist auch ein gefundenes Fressen für Betriebsprüfer.
Mein chef will meinen
Arbeitsvertrag splitten in einen 40 std job plus 450 eurojob
um geld zu sparen.
Hierzu möchte ich gern antworten. Es ist mir ein Rätsel, wie diese Legende in den Köpfen betoniert ist. Ein Minijob ist der teuerste Job überhaupt für den Arbeitgeber. Bei einem sozialversicherungspflichtigen Job hat der Arbeitgeber folgende Aufwendungen:
KV 7,3%, RV 9,35%, AV 1,5% und PV1,175%. Dazu kommen noch Umlage für Mutterschutz, die von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind, ca. 0,35% und Insolvenzgeldumlage 0,15%, vielleicht Umlage für Lohnfortzahlung ca. 2,00%, summa summarum 21,825%.
Minijob:
KV 13%, RV 15%, Steuer 2%, Umlage Mutterschutz 0,24%, Umlage Lohnfortzahlung 0,7% und Insolvenzgeldumlage 0,15% ergibt 31,09%
Jetzt noch ein bisschen Adam Riese und siehe da, der Minijob ist fast 10% teurer, als der sozialversicherungspflichtige Job.
Viele Grüße
Gesine
btw. Meiner Meinung nach sind Minijobs so beliebt, weil hier die Arbeitnehmerrechte in den meisten Fällen mit Füßen getreten werden.