Arbeitsvertrag - Gestaltung (Betreuungskosten)

Hallo,

ich möchte wissen, ob man mit einem neuen Arbeitgeber aushandeln kann, daß er Kinderbetreuungskosten in einer bestimmten Höhe bezahlt und dafür weniger Bruttolohn zahlt. (i.e. 200 EUR Betreuungskosten vom AG übernommen und dafür 200 EUR weniger Bruttolohn) Oder wäre so einen Vertrag anfechtbar oder was auch immer (i.e. der erstattete Betrag mit Sozialabgaben und Steuern belastet)?
Es wäre doch besser die Kinderbetreuungskosten direkt durch den Arbeitgeber erstattet zu bekommen als später nur 20-30% vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

Danke
Gruß
Sarah

So nicht, aber Freibetrag
Hi!

Wenn der AG eine Zahlung für Dich übernimmt, ist es ein geldwerter Vorteil, das heißt Sozialversicherungs- und steuerpflichtig!

Du kannst aber wegen Deiner Betreuungskosten evtl. einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen. Dann bekommst Du allerdings beim Ausgleich diesen angerechnet!

LG
Guido