Hallo zusammen,
ich habe ein paar allgemeine Frage um Thema Arbeitsrecht speziell in Verbindung mit Schwangerschaft.
Gibt es eine Art Regel oder Satzung die eine maximale Wiederholung eines „Kündigen-und-gleich-wieder-einstellen“ -Vorgangs mit einem befristeten Ein-Jahres-Vertrag regelt ?
Wird ein befristeter Arbeitsvertrag evtl unter bestimmten Gegebenheiten automatisch unbefristet ?
MUSS bei einem befristeten Arbeitsvertrag (zur Aushilfe bzw Schwangerenvertretung) nicht auch ein Enddatum des Arbeitsverhältnisses angegeben sein und wird dieser Arbeitsvertrag evtl automatisch ein unbefristeter wenn er mehrmals über Jahre verlängert wurde durch oben genanntes Verfahren?
Greift bei solchen Verträgen auch das Mutterschutzgesetz,insbesondere die 4.monatige Lohnfortzahlung (wenn auch nicht 100%)?
Ich würde mich über Antworten freuen!
MfG
Hallo
Gibt es eine Art Regel oder Satzung die eine maximale
Wiederholung eines „Kündigen-und-gleich-wieder-einstellen“
-Vorgangs mit einem befristeten Ein-Jahres-Vertrag regelt ?
Ja, das geht bei einer reinen Zeitbefristung genau 0 x (in Worten: Null mal), wenn der AN binnen 3 Wochen nach Befristungsende die Unwirksamkeit gerichtlich feststellen lässt. Eine Sachbefristung ist aber durchaus mehrfach so möglich.
Wird ein befristeter Arbeitsvertrag evtl unter bestimmten
Gegebenheiten automatisch unbefristet ?
Automatisch nicht. Man muß es schon feststellen lassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html
MUSS bei einem befristeten Arbeitsvertrag (zur Aushilfe bzw
Schwangerenvertretung) nicht auch ein Enddatum des
Arbeitsverhältnisses angegeben sein
Nicht zwingend.
und wird dieser
Arbeitsvertrag evtl automatisch ein unbefristeter wenn er
mehrmals über Jahre verlängert wurde durch oben genanntes
Verfahren?
„Mehrmals über Jahre“ klingt nicht gut für den AG und lässt die Vermutung offen, daß hier gerichtlich was zu holen wäre. -> Fachanwalt konsultieren!
Greift bei solchen Verträgen auch das
Mutterschutzgesetz,
Das MuSchG wird vom TzBfG nicht tangiert.
Gruß,
LeoLo
Vielen Danke für die Antworten!
Ein paar Fragen hab ich allerdings noch:
Das MuSchG wird also davon nicht tangiert?
Könnte der Arbeitsvertrag dann irgendwie aufgehoben werden bei Bekanntmachung einer Schwangerschaft?Letzlich steht ja in der Beispielsituation kein Enddatum im befristeten Arbeitsvertrag und die Möglichkeit ihn „auslaufen“ zulassen ist somit nicht gegeben.
Oder fällt der Eintritt einer Schwangerschaft in Kategorie „Kündigung aus wichtigem Grund“?Wobei das ja dann wieder ein Geschlechternachteil wäre,welches meines Wissens nach juristisch nicht korrekt wäre.
Hallo
Könnte der Arbeitsvertrag dann irgendwie aufgehoben werden bei
Bekanntmachung einer Schwangerschaft?
Nein
Letzlich steht ja in der
Beispielsituation kein Enddatum im befristeten Arbeitsvertrag
und die Möglichkeit ihn „auslaufen“ zulassen ist somit nicht
gegeben.
Doch. Beim Wegfall des Sachgrundes. Absatz 2 vom http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Oder fällt der Eintritt einer Schwangerschaft in Kategorie
„Kündigung aus wichtigem Grund“?
Nein.
Gruß,
LeoLo