Arbeitsvertrag: Hallo ich habe einen

… Arbeitsvertrag bekommen, den ich persönlich als sehr merkwürdig finde. Die schreiben Folgendes
Der Arbeitgeber erhält ein monatliches Fixum von 1000,- € Der Mitarbeiter erhhält zzgl. täglich eine Sondervergütung von 30,- € pro Tag jedoch max. 600,- € wenn er am tag nachw. 2 Termine vereinbart oder min 2 Kundentermine vor Ort ausmacht. Sehe ich das richtig dass angenommen ich erwirtschafte keine Umsätze und der AG würde mich entlassen dass das Arbeitsamt von den 1000,- € als Berechnung ausgeht ? oder ist die Sonderverg. von 1600,- € aus zu gehen.

Bei der Sondervergütung steht noch im Klein gedruckten das es sich hierbei um eine freiwilige Leistung auf die selbst kein Rechtsanspruch besteht.

Guten Morgen,

die Sonderzahlungen stehen mit dem von Ihnen angemerkten Vermerk unter Freiwilligkeitsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese 30 € jederzeit von seitens des Arbeitgebers wieder gestrichen werden können.

Die Sondervergütung wird ja nur gezahlt, wenn Sie die vorgeschriebenen Termin einhalten - aber einen Rechtsanspruch darauf haben Sie m.E. nicht.

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes geht von dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der letzten 12 Monate aus (verkürzt dargestellt - für mehr Infos bei Agentur für Arbeit informieren), somit im schlimmsten Fall 1.000 €.

Zur endgültigen Klärung sollten Sie jedoch Rechtsrat einholen, da ich keine Rechtsberatung machen kann und darf und eine Fallbeurteilung aus der Ferne schwer ist.

Die oben dargestellte Meinung, stellt mein persönliches Wissen und MEinung dar.

Hallo MichaelWeber32,

zuerst eine Klarstellung „der Arbeitnehmer erhält“ muß es doch wohl lauten.

Es handelt sich also um eine Art „Leistungslohn“, 1.00,00 € Grundlohn und dazu maximal 600,00 € Leistungszulage bei entsprechendem „Leistungsnachweis“
Problematisch ist nur die Formulierung, dass auf diese Leitungszulage" kein Rechtsanspruch bestehen soll.

Grundlage für die Unterstützung bei Arbeitslosigkeit ist immer das zuletzt tatsächlich erhaltene Arbeitsentgelt.

Unklar ist auch, ob allein die „Vereinbarung von Terminen“ oder etwaige „Vertragsabschlüsse“ die "Leistungsüprämie von 30,00 € auslösen.

Für mich ist das alles nicht besonders seriös.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

warum denkst du denn bei aufnahme eines neuen jobs schon darüber nach was das Arbeitsamt für die berechnung von ALG nimmt???

Wenn du „gar keine“ umsätze machst dann nimmt die agentur auch nur die gezahlten 1000,- eur. entscheident ist immer das was gezahlt wurde (brutto).

Ich meine die gehen von den 1000€ aus.

Das ist so: Sie erhalten 1.000,- EUR pro Monat und zusätzlich max. 600,- variable Zulage, wenn Sie die Bedingung erfüllen. Wenn man dann arbeitslos wird, zählt, was man in den letzten Monaten insgesamt verdient hat, d.h. fix + variabel + Zulagen etc.

Hallo,

der ArbeitGEBER erhält… Du meinst der Arbeitnehmer erhält, oder :wink:
Also, alles was auf Provisionsbasis oder ähnlichen beruht, ist beim Arbeitsamt nur relevant, wenn es tatsächliches Einkommen war. Das echte Einkommen zählt. Niemals was man hätte erzielen können.

MfG

Harley

… Arbeitsvertrag bekommen, den ich persönlich als sehr
merkwürdig finde. Die schreiben Folgendes
Der Arbeitgeber erhält ein monatliches Fixum von 1000,- €

Hallo,
das Arbeitsamt rechnet immer aus den 12 letzten Brutto-Gehältern. Sonderzahlungen müssen separat aufgeführt werden. Da es hier freiwillige Gelder sind, haben Sie auch keine Gewährleistung dafür, dass überhaupt die Zahlung erfolgen wird.

Grüße
gorbes

Hallo,

dem Arbeitslosengeld wird das tatsächlich gezahlte monatliche Bruttoarbeitsentgelt zugrunde gelegt.

Gruß

Hallo ,
ohoh das hört sich nicht nett an. Das siehst du richtig. Es wird das durchschnittliche einkommen der letzte 12 monate zur grundlage gelegt. d.h. alles was du bekommen kannst wir addiert und durch 12 geteilt.
LG

Hallo,

für solche formulierten Arbeitsverträge fehlen mir immer einwenig die Woche.
Rein rechtlich bewertet baut der Arbeitsvertrag auf einem monatlichen Fixum und einer gedeckelten Zielzahlung auf, die zwar ohne Rechtsanspruch (durch die Freiwilligkeit) jedoch regelmäßig gezahlt wird.

Die BA berücksichtigt aus meiner Sicht das Fixum und den monatlichen Durchschnittswert dieser Zielzahlungen. Allerdings nicht ausgehend von 600,- Euro sondern von den montlich tatsächlich erhaltenden Zahlungen.

Ihnen viel Erfolg und Beste Grüße.
TAKnowledge

Hallo,

warum der Arbeitgeber ein Fixum von 1000 EUR erhält?

und Sie nur die Sondervergütung.

Es ist etwas nicht in Ordnung in der Formulierung.

Normal ist das der Mitarbeiter ein Fixum bekommt und dazu eine Sondervergütung.

Für Arbeitsamt ist dann nur das Fixum als Berechnungs-grundlage relevant.

Gruß
Marinel

Das Arbeitsamt zahl den Betrag, was tatsächlich verdient worden ist, Gehe einmal davon aus, das die 1.000 Euro zugrunde gelegt werden, es sei denn Du hast ein halbes jahr ununterbrochen die Sondervergütung erhalten.
Bernward

Hallo, MichaelWeber,

der Arbeitsvertrag ist nicht merkwürdig.

Erstens: Von welchem Betrag das Arbeitsamt ausgeht, das kann ich Dir nicht sagen! Das kann Dir aber garantiert jemand beim Arbeitsamt sagen; einfach mal anrufen!

Zweitens: Der Vorteil für Deinen AG liegt auf der Hand: Wenn Du nicht erfolgreich arbeitest, bekommst Du weniger Kohle. Und bei der Brechnung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld (falls Du sowas bekommst) würde von 1.000 € ausgegangen werden, niemals von 1.600, auch wenn Du das ganze Jahr lang immer die volle Summe bekommen hast!

Ich hoffe, das hilft Dir weiter!

Hallo,
leider kann ich hier keine Aussage treffen, denn ich finde es schon etwas merkwürdig das „Der Arbeitgeber erhält ein monatliches Fixum von 1000,- €“
Gruß Svalroph

… Arbeitsvertrag bekommen, den ich persönlich als sehr
merkwürdig finde. Die schreiben Folgendes
Der Arbeitgeber erhält ein monatliches Fixum von 1000,- € Der
Mitarbeiter erhhält zzgl. täglich eine Sondervergütung von
30,- € pro Tag jedoch max. 600,- € wenn er am tag nachw. 2
Termine vereinbart oder min 2 Kundentermine vor Ort ausmacht.