Hallo.
Ein Monteur wechselt seinen Arbeitsplatz. Er muss umziehen.
In seinem Vertrag steht: „…nach Ablauf der Probezeit muss sein Hauptwohnsitz in der Region (stadt) liegen…“
Also in der Region, für die er als Monteur zuständig ist. Aber wie genau kann man „Region“ definiern? In welchem Umkreis der Stadt kann er sich eine Wohnung suchen? Gibt es da eine vorgegebene Kilometergrenze?
Da der zuständige Arbeitsort vom Wohnen her sehr teuer ist, würde er gerne weiter ausserhalb wohnen.
Vielen Dank.
Hallo,
das kann man nicht pauschal beantworten. Und eine allgemeingültige Bestimmung hierfür gibt es auch nicht.
Es kommt darauf an, was der jeweilige Arbeitgeber für die Monteure definiert/toleriert. Kommt auf die Branche an. Wie schnell ist ein Monteur „vor Ort“ bzw. wofür bezahlt der Kunde.
(Mein Nachbar arbeitet bei einem Energieversorger als Monteur. Bedingung: Wohnort im Umkreis von 15 km von der Einsatzzentrale).
Also: sprich mit Deinem (künftigen) Arbeitgeber über diesen Punkt!
Grüße
Maralena