Liebe/-r Experte/-in, erst einmal ein Frohes Neues Jahr,
nun meine Frage, ich bin im Sicherheitsdienst tätig, meine „alte“ Firma wurde zum 30.11.2011 aufgelöst und eine neue gegründet. Mitarbeitergespäche zu diesem Thema wurden desöfftenen angekündigt, haben jedoch nie stattgefunden, nach längerem bitten habe ich am 29.12.2011 einen Termin bekommen, bei diesem Termin bekam ich auch meinen neuen Arbeitsvertrag, den ich noch nicht Unterschrieben habe ausgehändigt, den Aufhebungsvertrag der alten Fima bekam ich noch nicht, da über diesen noch gesprochen werden muss (Aussage der Geschäftsleitung). Nun meine erste Frage, unter 9. Erkankungen steht: Schuldhaft versätete Krankmeldungen sowie wiederholte, auch kurzfristige Erkrankungen, können einen Kündigungsgrund darstellen. Ist diese Eintragung rechtens?
Gruß thumber59
Hallo,
ich denke dass sich in diesem Fall mehrere Probleme treffen.
Wenn eine Firma aufgelöst wird (Wer und warum ?) dann muss es doch eine Lösung für die bestehenden Arbeitsverhältnisse geben.
Der Versuch einen neuen Arbeitsvertrag seitens des neuen Arbeitgebers abzuschließen kommt mir sehr merkwürdig vor. (Ist das unter anderem Namen der alte Arbeitgeber ??) Was wird damit bezweckt ? Weniger Geld als vorher /Schlechtere Bedingungen / Erneute Probezeit ?
Für mich als externen Betrachter klingt das vorsichtig ausgedrückt „merkwürdig“.
Mit einem Aufhebungsvertrag ist der alte Arbeitsvertrag unwiderruflich weg. Über Aufhebungskonditionen wird vor Schließung verhandelt.
Sobald der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist, wird niemand mehr über einen Aufhebungsvertrag des alten Arbeitsverhältnisses sprechen !!! Vorsicht…
Ich würde mal den alten und den neuen Arbeitsvertrag nebeneinander legen und vergleichen.
Die angesprochene Klausel halte ich für bedenklich.
Einen solchen Arbeitsvertrag würde ich nicht unterschreiben. (Diesen Punkt einfach streichen)
Da mir nicht bekannt ist in welcher persönlichen Situation sich der Fragesteller befindet ist es schwer einen Rat zu geben.
In vielen Arbeitsverträgen befinden sich merkwürdige Klauseln. Ein Arbeitsvertrag sollte das Ergebnis von zweiseitigen Verhandlungen sein. Nur wenn man den Job unbedingt braucht, ist die eigene Position sehr schwach.
Wird mit den anderen Kollegen genauso verfahren ??
Freundliche Grüße
hallo thumber59,
ein ganz schönes durcheinander mit deinen verträgen…
als zu deiner frage: „schuldhaft verspätete Krankmeldungen“ sowie fehlende Krankmeldungen können zur Kündigung führen, da es unentschuldigtes Fehlen/Fernbleiben vom Arbeitsplatz sind. kurzfristige Erkrankungen sind kein Grund zur Kündigung.
gruß elvira
kann ich mir nicht vorstellen, man muss aber auch hierzu immer den ganzen text kennen…