Arbeitsvertrag in deutsch / englischer Sprache

Der Arbeitsvertrag ist in deutsch. Jetzt wurde zusätzlich im Vertrag eine Klausel geändert und die komplette Seite ist nun in englisch. Inhaltlich ist alles in Ordnung, der englischen Text wird einwandfrei verstanden.

Ist der Vertrag gültig wenn AN und AG unterschreiben obwohl mehrere Sprachen vorhanden sind?

Vielen Dank

Hallo,

leider kann ich hier nicht helfen.

Milan

Hallo,
sorry, in dieser Sache habe ich leider keine rechtliche
Antwort parat.

Gruß
Christian R.

Generell sollte der Vertrag in einer Sprache abgefasst sein, aber, wenn inhaltlich alles gleich ist und nachweislich alle Seiten diese Sprache uneingeschränkt verstehen, dann ist das Ganze gültug.

gorbes

Guten Abend, in vielen Firmen ist Englisch die Umgangssprache, daher denke ich das es rechtens ist .
Sicher Wissen kann ich es nicht!
Schönen Abend, Oliver.

Hallo Arbeit1,

so lange beide Seiten den Inhalt verstehen ist der Vertrag gültig.

Gruß
Borkuschter

Der Arbeitsvertrag ist in deutsch. Jetzt wurde zusätzlich im
Vertrag eine Klausel geändert und die komplette Seite ist nun
in englisch. Inhaltlich ist alles in Ordnung, der englischen
Text wird einwandfrei verstanden.

Wenn beide Seiten den AV unterschreiben, erhält er damit Gültigkeit! Erkundige Dich trotzdem, warum der eingefügte Text jetzt englisch ist!

Alles Gute

Susanne

Da solltest Du sicherheitshalber einen Anwalt befragen.

Grundsätzlich besteht die Frage, wo dieser Arbeitsvertrag räumlich gelten soll? Üblicherweise gilt in Deutschland die deutsche Sprache als allgemeine Verkehrssprache. Es gibt auch Klauseln, die sagen, dass die deutsche Sprachversion maßgeblich ist, wenn Unstimmigkeiten mit anderen Versionen auftauchen.

Was ist das denn überhaupt für eine Firma? Ist es ein Konztern und du sollt evtl. auch im Ausland eingesetzt werden?

Deine Frage ist auf zwei sehr dürftigen Fakten aufgebaut. Da wird dir keiner eine vernünftige Antwort geben können.

Also zum Anwalt, damit der dir auch die richtigen Fragen stellen kann um herauszufinden, worum es im Hintergrund geht. Nimm den Vetragsentwurf mit und dan wirst du erfahren, ob du ruhigen Gewissens unterschreiben kannst.

Gruß Fredo

Ja, denn mit der Unterschrift wird dieses bestätigt.
Ich habe zwar noch nie von einem gemischten AV gehört, aber mit Sicherheit wird dieses doch erläuter oder?
Ich würde nachfragen, warum es zweisprachig ist.

Kann Dir leider nicht weiterhelfen :.(

wenn die ursprüngliche englische Version korrekt übersetzt worden ist (es dürfen keine Abweichungen des Textinhaltes vorliegen, laut des Sachverhaltes ja) und dann den gänderten Teil unterschrieben worden ist (=Genehmigung beider Seiten liegt vor) ist der Vertrag wirksam. lg, ptak

ich wüsste keinen Grund, weshalb ein Vertrag, den beide Seite akzeptieren, nicht gültig sein sollte.

Hallo, wenn es möglich ist, würde ich darum bitten, auch diesen Bereich in Deutsch zu erhalten. Ja, gültig ist er aus meiner Sicht in jedem Fall. Viele Grüße

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

wenn bei Parteien einen Arbeitsvertrag oder eine Änderung/Zusatz schriftlich bestätigen, dann ist das rechtlich einwandfrei. Hierbei spiel es keine Rolle in welcher Sprache die Änderung/Zusatz oder der Arbeitsvertrag ist, da die Unterschrift aus freiem Willen kam.

Mit freundlichen grüßen

Kommt auf den erfüllungsort drauf an. Ist dieser in england wäre es o.k. Ist dieser in deutschland muß es deutsch sein.