Da solltest Du sicherheitshalber einen Anwalt befragen.
Grundsätzlich besteht die Frage, wo dieser Arbeitsvertrag räumlich gelten soll? Üblicherweise gilt in Deutschland die deutsche Sprache als allgemeine Verkehrssprache. Es gibt auch Klauseln, die sagen, dass die deutsche Sprachversion maßgeblich ist, wenn Unstimmigkeiten mit anderen Versionen auftauchen.
Was ist das denn überhaupt für eine Firma? Ist es ein Konztern und du sollt evtl. auch im Ausland eingesetzt werden?
Deine Frage ist auf zwei sehr dürftigen Fakten aufgebaut. Da wird dir keiner eine vernünftige Antwort geben können.
Also zum Anwalt, damit der dir auch die richtigen Fragen stellen kann um herauszufinden, worum es im Hintergrund geht. Nimm den Vetragsentwurf mit und dan wirst du erfahren, ob du ruhigen Gewissens unterschreiben kannst.
Gruß Fredo