Arbeitsvertrag in Englisch = unwirksam?

Hallo Zusammen,

AN ‚A‘ bekommt von einem ausländischen Unternehmen (nicht EU) einen Arbeitsvertrag für eine Anstellung in Deutschland bei der Tochter des Unternehmens, einer GmbH. Der Arbeitsvertrag is in englisch verfasst. ‚A‘ unterschreibt den Vertrag (er versteht den Inhalt) mit dem Wissen, dass der Arbeitsvertrag nach deutschem Recht eigentlich in deutscher Sprache verfasst sein muß. Ist der Arbeitsvertrag dann überhaupt gültig und wie sieht es im „Ernstfall“ aus?

Danke, Alex

Warum?
Arbeitsverträge bedürfen keiner Schriftform.

Gruß

Stefan

Auch wieder war. Danke.

Nicht ganz richtig
Hallo,

Arbeitsverträge können formlos abgeschlossen werden, es besteht aber die Verpflichtung für den Arbeitgeber, den Vertrag zu dokumentieren, steht im NachWG.

Gruß, FAQ1129

Wobei ein Verstoss dagegen keine Sanktionen mit sich bringt…

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… ein sog. zahnloser Paragraph (owT)

Wobei ein Verstoss dagegen keine Sanktionen mit sich bringt…

Das stimmt im strafrechtlichen Sinne. Zivilrechtlich macht man sich jedoch in prinzipiell unbegrenzter Höhe schadenersatzpflichtig, wenn man gegen ein den Schutz Dritter bezweckendes Gesetz verstößt. Eine Sanktion ist das zwar nicht, aber es kann wesentlich schmerzhafter sein als eine solche.

smalbop

Hallo,

Das stimmt im strafrechtlichen Sinne. Zivilrechtlich macht man
sich jedoch in prinzipiell unbegrenzter Höhe
schadenersatzpflichtig, wenn man gegen ein den Schutz Dritter
bezweckendes Gesetz verstößt. Eine Sanktion ist das zwar
nicht, aber es kann wesentlich schmerzhafter sein als eine
solche.

kannst Du grad mal ausführen, welcher bezifferbare Schaden hier entstehen könnte?
Gruß
loderunner (ianal)

schadenersatzpflichtig, wenn man gegen ein den Schutz Dritter
bezweckendes Gesetz verstößt. Eine Sanktion ist das zwar
nicht, aber es kann wesentlich schmerzhafter sein als eine
solche.

das nachwg entfaltet nach rspr. und teilen der literatur keinen drittschutz, § 823 II bgb ist daher nicht anwendbar.

Hi!

Die einzige evtl. nennenswerte Konsequenz ist, dass Vorsitzende bei Arbeitsgerichten tendenziell eher dem Arbeitnehmer glauben, wenn es um strittige Vereinbarungen im Vertrag geht, die nun mal nicht schriftlich fixiert sind.

Das ist allerdings nur mein subjektives Empfinden.

Gruß
Guido

Zivilrechtlich macht man
sich jedoch in prinzipiell unbegrenzter Höhe
schadenersatzpflichtig,

Wie immer wenn ein durch den anderen verursachten Schaden belegbar ist… was mit dem Nachweisgesetz erst mal nix zu tun hat.

Bleibt die Frage welcher bezifferbarer und belegbarer Schaden entstehen könnte.

Für ein Beispiel wäre ich Dankbar.

Gruss HighQ

Für ein Beispiel wäre ich Dankbar.

Im Wiki-Artikel ist eines konstruiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachweisgesetz

Letztlich gereicht jeder Verstoß gegen das NachwG dem AG bei einem strittigen Vertragsinhalt zum Nachteil (und ist somit sanktioniert): Entweder das Gericht glaubt im Streitfall ohnehin dem AN oder es glaubt dem AG, weil der AN wegen des AG-seitigen Verstoßes gegen das NachwG nicht selbst beweisen kann. Dann haftet der AG aber dem AN für den Schaden, der dem AN aus dem verlorenen Arbeitsgerichtsprozess entsteht.

Gruß
smalbop