Arbeitsvertrag ist ausgelaufen, restlicher Urlaub?

Ich hatten bis zum 29.3.23 einen Vetrag auf 400 Basis. Konnte die letzten zwei Monate aber nicht arbeiten, da ich im Krankenhaus war. Da mein Vetrag jetzt ausgelaufen ist,mir das aber nicht mehr ganz beusst war, ist das Arbeitsverhältnis nun beendet. Ich habe allerdings die 4 Wochen Urlaub, die mir zustehen, erst für den Sommer angegeben, da ich jetzt aber nicht mehr dort angestellt bin und den Urlaub nie genommen hab, stellt sich mir nun die Frage, steht mir das Geld noch zu? Vielleicht kann mir jemande helfen?!
Danke schon mal im Voraus

FAQ:1129

Vielleicht kann mir jemande helfen?!

Wahrscheinlich schon, wenn Du bei der Formulierung der Frage die Vorgaben des Vorschalttextes (FAQ:1129) beachtest.

Hallo,
der Urlaub erlischt nicht, da er wegen Krankheit nicht genommen werden konnte! Er muss ausgezahlt werden!

Grüsse

Bullshit
Hi!

Abgesehen davon, dass die Antwort totaler Bullshit ist, und Du
an der gleichen Leseschwäche zu leiden scheinst, wie der UP,
frage ich mich, was Dich veranlasst, in einem Expertenforum
eine Antwort auf eine Frage zu einer Thematik zu geben, von der Du genau nichts
verstehst …

Gruß
Guido

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Wie bitte?
Es ist bedauerlich, dass du keine Ahnung hast, aber diese gerne hättest. Meine Antwort ist kein Bullshit. Sie basiert auf persönliche Erfahrung mit Arbeitgebern. Gefährlich ist es, wenn jemand, der keine Ahnung hat, einem anderen seine Qualifikation abspricht und damit den ursprünglich fragenden verunsichert.

Aber vielleicht besteht ja auch mangels Arbeitsaufnahme keine persönliche Erfahrung!

Also nochmal: Urlaub, der wegen Krankheit des Arbeitnehmers oder aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, nicht genommen werden kann, verfällt NICHT. Zumindest nicht der gewöhnliche Jahresurlaub. Ist jemand drei Jahre krank, verfällt der Urlaub schon. Aber diesen Fall haben wir hier nicht, also braucht er auch nicht erörtert zu werden.

Noch so ein beleidigender Post und ich melde ihn!

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Übrigens hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den „Bullshit“ im Jahr 2009 bestätigt. Vielleicht wird dieser als Institution vom „Experten“ anerkannt.

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Trotz FAQ:1129 : http://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_…

Wie bitte?
Es ist bedauerlich, dass du keine Ahnung hast,

… sagt jemand, der den Unterschied zwischen Krankengeld und Lohnfortzahlung nicht kennt.

Nach deiner Theorie bastel ich mal ein Beispiel:
_Jemand plant seinen Urlaub für 2013 bis zum November 2012, weil es die unternehmerischen Gepflogenheiten es so vorsehen.
Dieser jemand plant also eine Woche Urlaub für April 2013, drei Wochen für August 2013, eine Woche für Oktober 2013 und 2 Wochen für Dezember 2013.

Nun wird dieser jemand im Dezember 2012 zum 15.01.2013 gekündigt (setzen wir mal eine vereinbarte Probezeit voraus).

Vom 02.01. bis zum 15.01. ist der AN krank - nach deiner völlig unmaßgeblichen Laienmainung hat er also Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub?!_

aber diese
gerne hättest. Meine Antwort ist kein Bullshit. Sie basiert
auf persönliche Erfahrung mit Arbeitgebern.

DAS ist natürlich eine rechtlich unglaublich unumstößlich sichere Quelle …

Gefährlich ist es,
wenn jemand, der keine Ahnung hat, einem anderen seine
Qualifikation abspricht und damit den ursprünglich fragenden
verunsichert.

Nein, gefährlich sind Leute wie du, die sich anmaßen auf Grundlage ihres bestenfalls gefährlichen Halbwissens in einem Expertenforum für Fragen des Arbeitsrechts mitreden zu können und dann vollkommen falsche Hinweise geben.

Aber vielleicht besteht ja auch mangels Arbeitsaufnahme keine
persönliche Erfahrung!

Naja - klar: Wenn die sachlichen Argumente fehlen, wird man halt persönlich.

Ist jemand drei Jahre krank,
verfällt der Urlaub schon.

Das ist ebenso völliger Bullshit!

Noch so ein beleidigender Post und ich melde ihn!

Es ist nicht beleidigend, wenn jemand deinen Bullshit als solchen kennzeichnet.

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Übrigens hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

*lol*
Naja, der war es nicht gerade!

den „Bullshit“ im Jahr 2009 bestätigt. Vielleicht wird dieser
als Institution vom „Experten“ anerkannt.

Nein, denn der ganz normale EuGH (wie du da auf Menschenrechte kommst, ist schon putzig) hat zwar ein Urteil gesprochen, das sagt aber nicht ganz den Irsinn aus, den du hier posaunst.

Mal als Anfängerlektüre
… auch, wenn ich fürchte, dass du da mangels Masse nur Bestätigung deiner in dieser Absolutheit schlicht falschen Meinung findest, weil dir die Körner fehlen, Umkehrschlüsse zu ziehen …

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