Arbeitsvertrag - Ist das so zulässig?

Hallo,

beurteilt doch mal foldende Situation:

Ein AN erhält nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages (welchen er an Anschluss an seine Berufsausbildung erhielt) erneut einen befristeten Arbeitsvertrag beim selben Unternehmen mit folgendem Inhalt:

„Mit Rücksicht auf § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG versichert der AN, dass er zu keiner Zeit in einem Arbeitsverhältnis zum AG gestanden hat. Der AN ist darüber informiert, dass eine unrichtige Angabe hierüber den AG zur Anfechtung des Arbeitsvertrages nach § 123 BGB berechtigt.“

Darf der AN den Vertrag so überhaupt unterschreiben? Schließlich stand er schon in einem Arbeitsverhältnis zu diesem AG. Was würde passieren, wenn der AN den Vertrag so unterschreibt, weil er Angst hat, seinen Arbeitsplatz zu verlieren? Schließlich ist dem AG die Situation auch bekannt.

Bin für jede Hilfe dankbar

Jeanine

Hallo,

die Klausel liest man häufiger, weil jegliche Vorbeschäftigung (und mag
sie auch 30 Jahre her sein) für sachgrundlose Befristungen schädlich
ist.

Hier kann aber der AG nicht anfechten, da er nicht getäuscht wird.

Ob die Befristung unwirksam ist, ist damit noch nicht geklärt, denn
eine Sachgrundbefristung könnte immer noch vorliegen.

Grüße
EK