Arbeitsvertrag Jobcenter Veränderungsmitteilung

Hallo Zusammen,

ich habe ab dem 02.01.2024 einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag unterschrieben und ich beziehe ALG II. Jetzt fülle ich ein vorgefertigtes Formular Veränderungsmitteilung an das Jobcenter aus. Dort wird auch nach der Bruttoentgelthöhe gefragt und eine Kopie des Arbeitsvertrages.

Das kommt mir etwas suspekt vor, da ich vertraglich zum einen der Schweigepflicht über jegliche Abkommen und Informationen zwischen mir und dem Unternehmen unterliege und zum anderen das zukünftoge Einkommen sowieso meinen Regelanspruch übersteigt, werde ich ab Eingang des Einkommens auch keinen Anspruch mehr auf ALG II haben.

Mache ich mich strafbar, wenn ich die Einkommenshöhe nicht mitteile?
Kann ich lediglich auch einfach eine Abmeldung der ALG II Leistungen stellen?

Vielen Dank!
LG Sabrina

Hi Sabrina,

bist Du aufgrund des Arbeitsvertrages nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen? Dann ist es tatsächlich nicht notwendig. Ansonsten solltest Du noch aufstockendes BüGe beziehen müssen weil das Gehalt zu niedrig ist, müsstest Du diese Auskünfte geben.

Gruß und schöne Feiertage noch…

Fronk

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Hallo,

die AA darf sehr wohl eine Kopie des Arbeitsvertrages anfordern, um den formalen Beginn des Arbeitsverhältnisses zu prüfen.
Denn gerade in Deinem Fall

macht es einen Unterschied, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich erst am 02.01. beginnt oder aber der 02.01. „nur“ der erste Arbeitstag ist und das Arbeitsverhältnis nicht doch schon am 01.01. beginnt.

Im Übrigen sind derartige Klauseln

in den allermeisten Fällen komplett rechtswidrig, immer aber dann, wenn es um berechtigte Auskunftsansprüche von Behörden geht.

Vergesse auch nicht, Deinen Arbeitsantritt auch bei Deiner Krankenkasse zu melden.

&tschüß
Wolfgang