Arbeitsvertrag - Kalenderarbeitstage

Angenommen, ein Erzieher, der für 80 Stunden im Monat (bzw. 20 Stunden die Woche angestellt) ist, wird vom Arbeitgeber für ca. zwei Monate nicht eingesetzt, da kein Jugendlicher zur Betreuung da war.

Alleine diese Sache bringt den Angestellten mit 160 Stunden ins Minus…

Der Angestellte wird jedoch weiterhin, da es ihm vertraglich zusteht, bezahlt… so weit, so gut.

Nach zwei Monaten wird der Erzieher nun in einem anderen Wohnheim für Jugendliche eingesetzt, jedoch dort nur teilweise und so werden es NOCH mehr Minusstunden (jedoch bleibt die monatliche Bezahlung weiterhin gleich…)

Angenommen, der Angestellte möchte gerne Ende September kündigen (und Mitte Oktober für ein paar Monate ins Ausland gehen) - wie verhält es sich da mit den ihm vertraglich als Urlaub zustehenden „25 Kalenderarbeitstagen“ ?

Kann oder darf der Arbeitgeber diese Urlaubstage mit den Minusstunden verrechnen?

öhm… sorry, so gut kenn ich mich damit nicht aus… wenn ich zeit finde recherchier ich mal ein bisschen

Hallo Christian,

nein!

Minusstunden dürfen nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden. Allerdings muss der Arbeitgeber den Urlaub auch nicht genehmigen, wenn eine Kündigung eingeht. Er kann den Mitarbeiter also zumindestens einen Teil der Minusstunden nacharbeiten lassen. Ich würde empfehlen erst kurzfristig den Urlaub zu beantragen und genehmigen zu lassen und dann zu kündigen!

Gruß
Daniel

Grundsätzlich ist der Erholungsurlaub nicht mit Überstunden verrechenbar. Außerdem ist der Urlaubsanspruch gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz verankert und kann nicht einfach gekürzt werden.
Es kann allerdings sein, daß Minusstunden mit dem Gehalt verrechenbar sind, dies hängt allerdings vom Arbeitsvertrag ab.
Mfg
Arnim Wolff