Arbeitsvertrag - Keine Arbeit und kein Gehalt

Hallo zusammen,

nehmen wir an eine Person hat seit 2 Monaten keine Gehaltszahlung mehr erhalten. Sie fing also vor 2 Monaten einen neuen Job an. Arbeitsvertrag unterschrieben, alles wunderbar. Dann rief der Arbeitgeber an, sie bräuchte heute nicht arbeiten kommen, sie würden Bescheid geben wann. 4 Wochen wurde diskutiert und telefoniert, keine Arbeit. Dann hat sich die Person einen anderen Job gesucht und musste bei seinem vorigen Arbeitgeber leider kündigen, da dieser sie nicht kündigen wollte. Bei dem neuen Job ist die Person jetzt seit 4 Wochen und auch hier hat sie bisher nicht gearbeitet, man sagte auch hier das gleiche. Mit anderen Worten hat die Person seit geschlagenen 2 Monaten keine Gehaltszahlung erhalten!! Klar, sie hat ja auch nicht gearbeitet. Aber sie hat doch einen Vertrag, kann sie sich dagegen nicht irgendwie wehren? Man muss ja von etwas leben!?

Müsste hier nicht auch das Arbeitsamt weiterhelfen?

Kann man sich mittels elektronischer Lohnsteuerbescheinigung (die müsste ja leer sein) beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Die Arbeitgeber übermitteln doch die Gehaltsdaten elektronisch ans Finanzamt. Wenn man da anruft, müsste das FA ihm doch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für die letzten Monate zukommen lassen können, oder?

Danke schon mal für Ratschläge oder Tipps!
VG Antje

Hallo,

es kommt auf die Tätigkeit und auf den jeweiligen Arbeitsvertrag an;
das Arbeitsamt zahlt, wenn man sich arbeitslos gemeldet hat und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits erworben hat.
Insolvenzgeld zahlt das Arbeitsamt, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist.
Ohne nähere Hintergründe in diesem fiktiven Fall kann man auch nicht mehr schreiben.
Vielleicht wird ja noch etwas detaillierter gepostet.

Müsste hier nicht auch das Arbeitsamt weiterhelfen?

Kann man sich mittels elektronischer Lohnsteuerbescheinigung
(die müsste ja leer sein) beim Arbeitsamt arbeitslos melden?

Man kann sich arbeitslos melden, wenn man arbeitslos ist. Das Arbeitsamt wird die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmenr verlangen und der Arbeitgeber muss zudem eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt ausfüllen.

Die Arbeitgeber übermitteln doch die Gehaltsdaten elektronisch
ans Finanzamt. Wenn man da anruft, müsste das FA ihm doch eine
elektronische Lohnsteuerbescheinigung für die letzten Monate
zukommen lassen können, oder?

Nein, ginge auch technisch nicht so einfach.

Schönen Tag noch.

Danke schon mal für Ratschläge oder Tipps!
VG Antje

Danke schon mal für das schnelle Feedback !

Hallo,

es kommt auf die Tätigkeit und auf den jeweiligen
Arbeitsvertrag an;
das Arbeitsamt zahlt, wenn man sich arbeitslos gemeldet hat
und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits erworben hat.
Insolvenzgeld zahlt das Arbeitsamt, wenn der Arbeitgeber
zahlungsunfähig geworden ist.
Ohne nähere Hintergründe in diesem fiktiven Fall kann man auch
nicht mehr schreiben.
Vielleicht wird ja noch etwas detaillierter gepostet.

Die erste Tätigkeit war bei einer bekannten Sicherheitsfirma und die zweite Tätigkeit ist jetzt im Baugewerbe. Jedoch dürfte die Tätigkeit doch keine Rolle spielen. Es handelt sich bei den Verträgen um ganz gewöhnliche Verträge. Wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe und darin natürlich eine wöchentliche Stundenzahl steht, dann ist doch mein Arbeitgeber verpflichtet mir Arbeit zur Verfügung zu stellen, oder? Der Arbeitgeber ist nicht zahlungsunfähig. Die Sicherheitsfirma ist eine der bekanntesten, die wir in Deutschland haben. Somit steht das auch außer Frage.

Man kann sich arbeitslos melden, wenn man arbeitslos ist. Das
Arbeitsamt wird die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom
Arbeitnehmenr verlangen und der Arbeitgeber muss zudem eine
Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt ausfüllen.

Es muss doch Primärfälle in dieser Richtung geben. Denn wenn man aus der Not heraus kündigt, weil man nicht bezahlt wird / keine Arbeitszeit hat, dann ist man beim Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt. Müsste hier nicht irgendwo der Arbeitnehmer geschützt werden? Ansonsten könnte man ja vielleicht über das Arbeitsgericht gehen, oder?

Na laut neusten Regeln gibt es doch die papierhafte Lohnsteuerkarte gar nicht mehr. Ich habe gelesen, dass Arbeitgeber automatisch die Zahlen an das Finanzamt weitergibt. Somit müsste dem Arbeitsamt vorliegen, dass der Arbeitnehmer in diesem Jahr noch keinerlei Einnahmen hatte. Das müsste doch vor Gericht auch standhalten.

Sollten noch mehr Details nötig sein, gerne.
Danke schön

Hi!

Zunächst mal danke dafür, dass Du als neues Mitglied nicht einfach die Hinweisseiten wegklickst, sonder tatsächlich auch liest, was dort steht!

Das macht mir so ein wenig Mut :smile:

Mit anderen Worten hat die
Person seit geschlagenen 2 Monaten keine Gehaltszahlung
erhalten!! Klar, sie hat ja auch nicht gearbeitet.

Das ist alles Andere als klar.

Aber sie
hat doch einen Vertrag, kann sie sich dagegen nicht irgendwie
wehren? Man muss ja von etwas leben!?

Ich vereinfache jetzt mal stark:
Wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter nach Hause schickt, weil keine Arbeit da ist, dann muss er ihn trotzdem so zahlen, als wäre er arbeiten gewesen.
Man spricht dann von Annahmeverzug (der Link ist dann auch ausführlich).

Müsste hier nicht auch das Arbeitsamt weiterhelfen?

Zu dem Punkt solltest Du vielleicht nochmal etwas höher im passenden Brett fragen.

Gruß
Guido

Hi nochmal,

Na laut neusten Regeln gibt es doch die papierhafte
Lohnsteuerkarte gar nicht mehr.

Das ist nur teilweise korrekt, da die 2010er Karte auch gültig ist für 2011 (und ich fürchte auch für 2012)

Ich habe gelesen, dass
Arbeitgeber automatisch die Zahlen an das Finanzamt
weitergibt.

Wenn man nichts abrechnet, meldet man aber auch nicht.

Gruß
Guido

Zunächst mal danke dafür, dass Du als neues Mitglied nicht
einfach die Hinweisseiten wegklickst, sonder tatsächlich auch
liest, was dort steht!

Das macht mir so ein wenig Mut :smile:

*lach* Ich hoffe das ist jetzt nicht ironisch gemeint gewesen…

Aber sie
hat doch einen Vertrag, kann sie sich dagegen nicht irgendwie
wehren? Man muss ja von etwas leben!?

Ich vereinfache jetzt mal stark:
Wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter nach Hause schickt,
weil keine Arbeit da ist, dann muss er ihn trotzdem so zahlen,
als wäre er arbeiten gewesen.
Man spricht dann von Annahmeverzug (der Link ist dann auch
ausführlich).

Super! Danke Guido! Das ist genau das, was gemeint war. Vielen, vielen Dank!

*lach* Ich hoffe das ist jetzt nicht ironisch gemeint
gewesen…

Nein, das war mein voller Ernst!
Schaue hier in dieses Brett mal ab und zu rein und zähle die Hinweise auf die FAQ:1129 oder die gesperrten Beiträge, weil die MODs mit dem Löschen nicht nachkommen…

Vielen, vielen Dank!

Gerne :smile:

VG
Guido