Arbeitsvertrag kündigen

Hallo WWW-ler,

habe da eine Frage zur Eigenkündigung eines Arbeitsvertrages.

Wenn ein befristeter Vertrag zum Tag XX.Monat Y geschlossen wurde, und nach Ablauf nur mündlich eine Vertragsverlängerung gemacht wurde, auf was für ein Datum bezieht man dann das Kündigungsschreiben???

Bsp: „…kündige ich ordentlich und fristgerecht den Vertrag vom …“

-> „Vertrag vom…“ ersten Arbeitstag also XX.Monat Y oder gilt dann der Tag an dem die Vertragsverlängerung begann (war ja nur mündlich)

Oder ist das bei einer Kündigung beides zulässig???

Vielen Dank schonmal

Ziemnlich egal - eigentlich unnötig
Hi!

Oder ist das bei einer Kündigung beides zulässig???

Da unwahrscheinlich ist, dass mehrere Arbeitsverträge gleichzeitig zwischen den beiden Vertragspartnern bestehen, spielt das nicht wirklich eine Rolle.

Ich würde schreiben:
„Fristgemäß kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xxxx.“

VG
Guido, der den Part mit der mündlichen Vertragsverlängerung mal einfach ignoriert :smile:

Ok das klingt nach einer guten Lösung, danke :smile:

Wollte nur sicher sein, dass die Kündigung so rechtlich okay ist, nicht dass die sich dann deswegen mit mir behängen.