Arbeitsvertrag kündigen

Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, worauf ich achten muss.
Ich habe meinen alten Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt und bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Nun hat mir mein gekündigter Arbeitgeber ein traumhaftes Angebot gemacht, was ich nicht ausschlagen kann. Wenn ich den Änderungsvertrag unterschreibe und meine Kündigung zurückziehe bin ich ja theoretisch im Besitz von 2 Arbeitverträgen. Kann ich den neuen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag vor Antritt der Stelle kündigen, bevor er überhaupt wirksam ist (bezogen auf das Eintrittsdatum), oder müsste ich dort antreten und die reguläre Kündigung aussprechen (in der Probezeit ja 2 Wochen)? Kann ich zu einer Schadenersatzzahlung aufgefordert werden?
vielen Dank

Soweit vor Antritt des Arbeitsverhältnisses die Kündigung nicht ausgeschlossen ist, aknn der neue AV mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Anderenfalls kann der Av am ersten Arbeitstag mit der 2-Wochenfrist gekündigt werden, Schadenersatz fällt keiner an.

Achtung: ist das Arbeitsverhältnis zum alten Arbeitgeber auch nur einen Tag auf grund Deiner kündigung unterbrochen, beginnt eine neue Betriebszugehörigkeit zu laufen. Also bitte im neuen AV beim alten AG die bisherige Betiebszugehörigkeit zusichern lassen.

Gruß, der lastkutscher

super, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit den 4 Wochen ist eine wichtige Information. Im Vertrag selbst ist nichts enthalten, was die Kündigung vor Antritt aussschließt. Somit passt es bei mir ganz gut.
viele Grüße