Guten Tag,
nach meiner Ausbildung als Industriemecheniker wurde mir ein unbefristeter Vertrag mit 6 Monaten Probezeit(endet im September 09) gegeben was beidseitig innerhalb von 2 wochen gekündigt werden kann(nach probezeit 4wochen jeweils zum 15. und zum Monatsende).
Eine 1-jährige Vollzeit Schule will ich ab 14.09.09 besuchen , muss ich kündigen. Heute ist der 30.07.09, wann würdet ihr kündigen damit ich mich nicht als arbeitslos melden muss? ach ja hab noch 12 tage urlaub
würd mich freuen wenn antworten erhalte!! mfg
Hallo
Man kann theoretisch sofort zum 13.09.09 kündigen. Der AG könnte dann aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt das AV durch eine Kü fristgerecht beenden.
Man muß spätestens am 31.08.2009 kündigen. An diesem Tage muß die Kü dem AG nachweislich zugehen.
Sollte in der Küfrist dann der Urlaub nicht in Natura zu gewähren sein, ist er bei Beendigung abzugelten.
Ich würde Möglichkeit 2 wählen.
Gruß,
LeoLo
Wichtig ist noch: Solltest du eine Kündigung per Einschreiben Rückschein bekommen ist dies nicht ausreichend und die Kündigung tritt nicht in Kraft. (Sei denn man nimmt das Schreiben an oder holt es mit dem Beleg den man bekommt, bei der Post ab)
Richtige Zustellung ist: Einwurf Einschreiben !
Ist die Unterschrift nicht lesbar also sprich weist diese keine klaren Züge auf, ist die Kündigung ebenfalls nicht rechtens.
Unterschreibt die Kündigung eine Sekretärin, ist diese ebenfalls nicht rechtens.
LG
Hallo
Wichtig ist noch: Solltest du eine Kündigung per Einschreiben
Rückschein bekommen ist dies nicht ausreichend und die
Kündigung tritt nicht in Kraft. (Sei denn man nimmt das
Schreiben an oder holt es mit dem Beleg den man bekommt, bei
der Post ab)
Quark. Nimmt man das Schreiben nicht an oder holt es nicht ab, ist eine Zugangsvereitelung wahrscheinlich und damit ist die Kü auch zugegangen. Übrigens will hier nicht der AG sondern der AN kündigen.
Richtige Zustellung ist: Einwurf Einschreiben !
Quark. Es ist die günstigste Möglichkeit, aber rechtlich inzwischen auf wackeligen Beinen. Die sicherste Methode ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
Ist die Unterschrift nicht lesbar also sprich weist diese
keine klaren Züge auf, ist die Kündigung ebenfalls nicht
rechtens.
???
Unterschreibt die Kündigung eine Sekretärin, ist diese
ebenfalls nicht rechtens.
Auch nicht ganz richtig. Die Skretärin könnte bevollmächtigt worden sein. Dann wäre die Kü wirksam, wenn die Vollmacht nachweislich erteilt wurde.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Unterschreibt die Kündigung eine Sekretärin, ist diese
ebenfalls nicht rechtens.
Auch nicht ganz richtig. Die Skretärin könnte bevollmächtigt
worden sein. Dann wäre die Kü wirksam, wenn die Vollmacht
nachweislich erteilt wurde.
das sehe ich nicht ganz so. Es reicht aus, wenn die Kündigung in den Empfangsbereich des AG gelangt. Dafür bedarf es keiner besonderen Vollmacht. Im Prinzip kann man jedem die Kündigung in die Hand drücken, der auch sonst Post und andere Korrespondenz für den AG entgegen nimmt.
Gruß
S.J.
Kannst Du Deine absurden Behauptungen auch irgendwie belegen?
Das würde mich sehr überraschen.
Gruß
S.J.
Hallo S.J.
Unterschreibt die Kündigung eine Sekretärin, ist diese
ebenfalls nicht rechtens.
Auch nicht ganz richtig. Die Skretärin könnte bevollmächtigt
worden sein. Dann wäre die Kü wirksam, wenn die Vollmacht
nachweislich erteilt wurde.
das sehe ich nicht ganz so. Es reicht aus, wenn die Kündigung
in den Empfangsbereich des AG gelangt. Dafür bedarf es keiner
besonderen Vollmacht. Im Prinzip kann man jedem die Kündigung
in die Hand drücken, der auch sonst Post und andere
Korrespondenz für den AG entgegen nimmt.
Du verwexlst gerade Äpfel mit Birnen
Es geht nicht darum, wer die Kü annimmt, sondern, wer sie unterschreibt. Und eine Sekretärin ist nicht automatisch kündigungsberechtigt, wie zum Beispiel ein Personalleiter oder ein Prokurist.
Theoretisch kann auch die Putzfrau die Kündigung unterschreiben, wenn der Arbeitgeber sie vorher dazu ausdrücklich bevollmächtigt hat.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Du verwexlst gerade Äpfel mit Birnen
Es geht nicht darum,
wer die Kü annimmt, sondern, wer sie unterschreibt. Und eine
Sekretärin ist nicht automatisch kündigungsberechtigt, wie zum
Beispiel ein Personalleiter oder ein Prokurist.
ja klar. Ich hatte es so verstanden, dass es um die Empfangsbestätigung geht, da es in dem wirren Posting von NRW1000 in erster Linie darum ging, wie man eine Kündigung zuzustellen hätte.
Gruß
S.J.
Leute was erzählz ihr denn hier fürn Käse.
Richtige Zustelleung einer Kündigung ist Einwurf - Einschreiben
Eine bevollmächtigte Sekretärin ist auch völliger quatsch und so eine vollmacht ist auch ganz schwer den Arbeitsrichter zu verkaufen. Wieso sollte diese eine haben ? Kündigungen werden nicht einmal und wenn nur zu 20% vom Richter angesehen, wenn diese eine Prokurist unterschrieben hat. Dann kommt es darauf an ob das Unternehmen einen Betriebsrat hat, in gewissen Regelungen (kenne den Arbeitsvertrag nicht) muss dieser angehört werden.
Fakt ist. Ein Einschreiben mit Rückschein ist nicht als zugestellt angesehen. Da gibt es Urteile und ich selbst habe eins zuhause.
Weist die Unterschrift keine Züge auf und ist da nur ein Kringel zu sehen, wird es als Handzeichen angesehen und das kann jeder gemacht haben. Gibt es auch ein Urteile drüber und habe auch zufällig eins zuhause.
Erzähl das hier nicht aus langeweile !