Arbeitsvertrag Kündigen

Hallo an alle,

können Arbeitsverträge die geschlossen wurden, aber erst in weiter zukunft beginnen, wieder gekündigt werden?
Sprich Vertrag wurde im Juli 2010 für April 2011 unterschrieben. Standartklauseln von wegen 2 Wochen Kündigungsfrist.
Könnte so ein Vertrag im Dezember 2010 mit Wirkung zur Mitte Dezember 2010 gekündigt werden oder muss ein solcher Vertrag erst einmal angetreten werden?

Gruß
Felix

Hallo,

In der Regel sollte es ausreichen, den AG so rechtzeitig wie möglich darüber zu informieren, das der AN die geplante Stelle nicht antreten könnte.
Entsprechend des Beispiels hätte der AG dann bis April `11 genug Zeit, in Ruhe einen anderen Bewerber für die Stelle zu finden.

Sofern nichts Explizites zur Widerrufszeit vor Vertragsantritt geregelt wurde, beziehen sich die genannten Kündigungsfristen auf ein angetretenes Arbeitsverhältnis. Es entspricht der Höflichkeit, den AG dann frühestmöglich zu informieren, das der Vertrag nicht zustande kommen wird.

mfg

nutzlos

Mal so überhaupt nicht
Hi!

In der Regel sollte es ausreichen, den AG so rechtzeitig wie
möglich darüber zu informieren, das der AN die geplante Stelle
nicht antreten könnte.

Hier ist ArbeitsRECHT, insofern ist Deine Antwort falsch.

Sofern nichts Explizites zur Widerrufszeit vor Vertragsantritt
geregelt wurde, beziehen sich die genannten Kündigungsfristen
auf ein angetretenes Arbeitsverhältnis.

Auch das ist falsch.

Es entspricht der
Höflichkeit, den AG dann frühestmöglich zu informieren, das
der Vertrag nicht zustande kommen wird.

Auch das ist falsch, denn der Vertrag IST bereits zustande gekommen.

Leute, Leute…

Gruß
Guido

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Hi!

können Arbeitsverträge die geschlossen wurden, aber erst in
weiter zukunft beginnen, wieder gekündigt werden?

Grundsätzlich: Ja.

Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kann gekündigt werden, wenn dies nicht offensichtlich ungewollt ist.

Anzeichen dafür sind in der Regel (unter anderem):
Lange Kündigungsfristen (hier ja nicht), keine Probezeit (hier ja offenbar auch nicht) oder Vertragsstrafen.

Sinnvoller ist es jedoch tatsächlich, den AG um eine Aufhebung zu bitten.
Stimmt der AG zu (und das wird meistens der Fall sein), ist man auf der sicheren Seite.

Gruß
Guido

Hallo,

Was wäre daran falsch, dem AG frühzeitig mitzuteilen, das ein Vertrag nicht termingemäß zustande kommen wird ?

Es kann durchaus auch vom AG die Rückmeldung kommen, so einen vorzeitig geschlossenen AV rechtzeitig schriftlich zu widerrufen.

@bin.nicht.neu.hier
Du hast ja recht, … mit Arbeitsrecht…deshalb wurde anhand des Beispiels jetzt mal eine These aufgestellt
Bitte erkläre, was arbeitsrechtlich daran verkehrt wäre, einen AV Monate vor der termingemäßen Arbeitsaufnahme beim AG zu widerrufen.

( Du has Recht: den oberen Passus mit der AG - Rückmeldung hatte ich nicht direkt erwähnt… )

mfg

nutzlos

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Hi!

Was wäre daran falsch, dem AG frühzeitig mitzuteilen, das ein
Vertrag nicht termingemäß zustande kommen wird ?

Die Tatsache, dass der Vertrag bereits zustande gekommen ist.

Es kann durchaus auch vom AG die Rückmeldung kommen, so einen
vorzeitig geschlossenen AV rechtzeitig schriftlich zu
widerrufen.

Nein, denn nur Verträge, die widerrufen werden können, kann man widerrufen.
Arbeitsverträge gehören nicht dazu, Arbeitsverträge kann man nur kündigen.

Gruß
Guido

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Jetzt wird das hier ziemlich erbsenzählerisch.

Also ob es nun widerrufen oder kündigen heißt ist ja nun wirklich kein großer Fehler.
Aber wie ich nun von den netten Postern herauslesen kann, ist es ohne weiters möglich, einen solchen AV zu kündigen oder ihn mit Rücksprache des AG aufzulösen.

Eventuell weiß jemand doch mehr und kennt genaue Zahlen wie etwa eine mindest Kündigungszeit für solche „Monate im Vorraus“ unterzeichneten Verträge. Wie etwa eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr oder ähnlichem?

Vielen dank an die Poster

Gruß
Felix

Leute, Leute, Leute…

Jetzt wird das hier ziemlich erbsenzählerisch.

Wenn hier nach arbeitsrechtlichen Fakten gefragt wird, dann
sollte man auch Erbsen zählen, denn ein Widerruf hat im
Zweifel keinerlei rechtlichen Bestand, sprich: Er hat
überhaupt keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis.

Also ob es nun widerrufen oder kündigen heißt ist ja nun
wirklich kein großer Fehler.

Doch, ist es!
Und ich finde es immer putzig, wenn irgendwelche ahnungslosen
Personen daher kommen und sagen:
Ach putzi putzi, ist doch gar nicht so schlimm!

Nochmal, um es deutlich zu machen: Ein Widerruf hat im Zweifel keinen
rechtlichen Bestand! Das vermeintlich vom AN beendete Arbeitsverhältnis besteht trotz Widerruf!

Aber wie ich nun von den netten Postern herauslesen kann, ist
es ohne weiters möglich, einen solchen AV zu kündigen

Nein, das ist es eben nicht.

oder ihn
mit Rücksprache des AG aufzulösen.

Nichts anderes schrieb ich.

Eventuell weiß jemand doch mehr und kennt genaue Zahlen wie
etwa eine mindest Kündigungszeit für solche „Monate im
Vorraus“ unterzeichneten Verträge.

Auch das schrieb ich bereits.

Wie etwa eine
Kündigungsfrist von einem halben Jahr oder ähnlichem?

Lies doch einfach mal, bevor Du Leute mit Fachwissen ohne
jegliches eigenes grundlos angreifst, denn auch das schrieb
ich.

Kopfschüttelnd
Guido

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