Leute, Leute, Leute…
Jetzt wird das hier ziemlich erbsenzählerisch.
Wenn hier nach arbeitsrechtlichen Fakten gefragt wird, dann
sollte man auch Erbsen zählen, denn ein Widerruf hat im
Zweifel keinerlei rechtlichen Bestand, sprich: Er hat
überhaupt keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis.
Also ob es nun widerrufen oder kündigen heißt ist ja nun
wirklich kein großer Fehler.
Doch, ist es!
Und ich finde es immer putzig, wenn irgendwelche ahnungslosen
Personen daher kommen und sagen:
Ach putzi putzi, ist doch gar nicht so schlimm!
Nochmal, um es deutlich zu machen: Ein Widerruf hat im Zweifel keinen
rechtlichen Bestand! Das vermeintlich vom AN beendete Arbeitsverhältnis besteht trotz Widerruf!
Aber wie ich nun von den netten Postern herauslesen kann, ist
es ohne weiters möglich, einen solchen AV zu kündigen
Nein, das ist es eben nicht.
oder ihn
mit Rücksprache des AG aufzulösen.
Nichts anderes schrieb ich.
Eventuell weiß jemand doch mehr und kennt genaue Zahlen wie
etwa eine mindest Kündigungszeit für solche „Monate im
Vorraus“ unterzeichneten Verträge.
Auch das schrieb ich bereits.
Wie etwa eine
Kündigungsfrist von einem halben Jahr oder ähnlichem?
Lies doch einfach mal, bevor Du Leute mit Fachwissen ohne
jegliches eigenes grundlos angreifst, denn auch das schrieb
ich.
Kopfschüttelnd
Guido