Hallo,
Frage 1
Im Arbeitsvertrag / zur Kündigung:
Dieser Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen.
Er ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
Wie sind die gesetztlichen Bestimmungen zur Kündigung eines Arbeitsvertrages? Wo kann man das nachlesen (im Internet?) Gesetzesauszüge?
Frage 2
Was bedeutet der Satz:
Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Vertragsschließenden binnen einer Frist von drei Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen und im Falle der Ablehnung binnen einer Frist von zwei Monaten ab Zugang der Ablehnung und im Falle des Schweigens auf die Geltendmachung binnen einer First von drei Monaten ab Fälligkeit einzklagen.
??? Was bedeutet das ??? Das versteht man nicht, oder? Ist die Gehaltszahlung gemeint?
Hallo,
Frage 1
Im Arbeitsvertrag / zur Kündigung:
Dieser Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen.
Er ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
Wie sind die gesetztlichen Bestimmungen zur Kündigung eines
Arbeitsvertrages? Wo kann man das nachlesen (im Internet?)
Gesetzesauszüge?
hier -> im Kündigungsschutzgesetz
http://dejure.org/gesetze/KSchG
Frage 2
Was bedeutet der Satz:
Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben,
sind von den Vertragsschließenden binnen einer Frist von drei
Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen
und im Falle der Ablehnung binnen einer Frist von zwei Monaten
ab Zugang der Ablehnung und im Falle des Schweigens auf die
Geltendmachung binnen einer First von drei Monaten ab
Fälligkeit einzklagen.
??? Was bedeutet das ??? Das versteht man nicht, oder? Ist die
Gehaltszahlung gemeint?
Richtig erkannt, also verstehst du es doch 
Das nennt sich Ausschlussfrist und ist genau so gemeint, wie es da steht:
-Ansprüche aus Arbeitsverhältnis -> z. B. Urlaub, Sonderzahlungen, Gehelt etc.
-Innerhalb von 3 Monaten seit Fälligkeit -> ich denke das ist eindeutig
-Schriftlich geltend machen -> am Besten per Einschreiben festhalten, worauf du Anspruch hast und Frist setzen, diese Ansprüche bis dahin zu begleichen.
-Der Passus -> Binnen einer bestimmten Frist klagen zu müssen ist meines Wissens unwirksam. Ich schau nochmal, ob ich das wieder finde.
LG Jadzia
Hallo,
Frage 1
Im Arbeitsvertrag / zur Kündigung:
Dieser Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen.
Er ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
Wie sind die gesetztlichen Bestimmungen zur Kündigung eines
Arbeitsvertrages? Wo kann man das nachlesen (im Internet?)
Gesetzesauszüge?
hier -> im Kündigungsschutzgesetz
http://dejure.org/gesetze/KSchG
Frage 2
Was bedeutet der Satz:
Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben,
sind von den Vertragsschließenden binnen einer Frist von drei
Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen
und im Falle der Ablehnung binnen einer Frist von zwei Monaten
ab Zugang der Ablehnung und im Falle des Schweigens auf die
Geltendmachung binnen einer First von drei Monaten ab
Fälligkeit einzklagen.
??? Was bedeutet das ??? Das versteht man nicht, oder? Ist die
Gehaltszahlung gemeint?
Richtig erkannt, also verstehst du es doch 
Das nennt
sich Ausschlussfrist und ist genau so gemeint, wie
es da steht:
-Ansprüche aus Arbeitsverhältnis -> z. B. Urlaub,
Sonderzahlungen, Gehelt etc.
-Innerhalb von 3 Monaten seit Fälligkeit -> ich denke das
ist eindeutig
-Schriftlich geltend machen -> am Besten per Einschreiben
festhalten, worauf du Anspruch hast und Frist setzen, diese
Ansprüche bis dahin zu begleichen.
-Der Passus -> Binnen einer bestimmten Frist klagen zu
müssen ist meines Wissens unwirksam. Ich schau nochmal, ob ich
das wieder finde.
LG Jadzia
Hallo…
zu Frage 1:
Was ist den am besten, was zur Kündigung in einem Arbeitsvertrag für AN steht? Was soll man machen? Ist das mit den 4 Wochen zum Monatsende für einen Arbeitnehmer okay?
zu Frage 2:
Ist das gut oder schlecht für Arbeitnehmer, wenn das im Arbeitsvertrag steht? Soll das besser raus?
Danke
Yvonne
Hallo,
Frage 1
Im Arbeitsvertrag / zur Kündigung:
Dieser Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen.
Er ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
Wie sind die gesetztlichen Bestimmungen zur Kündigung eines
Arbeitsvertrages? Wo kann man das nachlesen (im Internet?)
Gesetzesauszüge?
hier -> im Kündigungsschutzgesetz
http://dejure.org/gesetze/KSchG
Frage 2
Was bedeutet der Satz:
Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben,
sind von den Vertragsschließenden binnen einer Frist von drei
Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen
und im Falle der Ablehnung binnen einer Frist von zwei Monaten
ab Zugang der Ablehnung und im Falle des Schweigens auf die
Geltendmachung binnen einer First von drei Monaten ab
Fälligkeit einzklagen.
??? Was bedeutet das ??? Das versteht man nicht, oder? Ist die
Gehaltszahlung gemeint?
Richtig erkannt, also verstehst du es doch 
Das nennt
sich Ausschlussfrist und ist genau so gemeint, wie
es da steht:
-Ansprüche aus Arbeitsverhältnis -> z. B. Urlaub,
Sonderzahlungen, Gehelt etc.
-Innerhalb von 3 Monaten seit Fälligkeit -> ich denke das
ist eindeutig
-Schriftlich geltend machen -> am Besten per Einschreiben
festhalten, worauf du Anspruch hast und Frist setzen, diese
Ansprüche bis dahin zu begleichen.
-Der Passus -> Binnen einer bestimmten Frist klagen zu
müssen ist meines Wissens unwirksam. Ich schau nochmal, ob ich
das wieder finde.
LG Jadzia
Hallo…
zu Frage 1:
Was ist den am besten, was zur Kündigung in einem
Arbeitsvertrag für AN steht? Was soll man machen? Ist das mit
den 4 Wochen zum Monatsende für einen Arbeitnehmer okay?
Hi,
äääh, (ich gehe mal davon aus du bis kein Fake), hast du das Kündigungsschutzgesetz schon durchgelesen?
Das ist die gesetztl. Kü-frist und daher naürlich o.k. Du kannst längere Fristen vereinbaren, was Vor- und Nachteile hat. Dein AG kann auch die Frist nur für sich verlängern und deine bei 4 Wo lassen, wird er aber bestimmt nicht tun. Deine Kü-frist darf jedoch nicht länger sein, als die deines AG.
zu Frage 2:
Ist das gut oder schlecht für Arbeitnehmer, wenn das im
Arbeitsvertrag steht? Soll das besser raus?
Danke
Yvonne
Es gibt wesentlich kürzere Ausschlussfristen. 3 Mon ist o.K. Und wenn man von dieser Kenntnis hat und es nicht vergisst, ist es jedenfalls eindeutig. Raus muss das nicht, du darfst eben nur nicht deine Frist versäumen, sonst sind deine Ansprüche verwirkt. (!!!gewissermaßen!!! wie „verjährt“.)
Gruß J.
zu Frage 1:
Was ist den am besten, was zur Kündigung in einem
Arbeitsvertrag für AN steht? Was soll man machen? Ist das mit
den 4 Wochen zum Monatsende für einen Arbeitnehmer okay?
Hi,
äääh, (ich gehe mal davon aus du bis kein Fake), hast du das
Kündigungsschutzgesetz schon durchgelesen?
Das ist die gesetztl. Kü-frist und daher naürlich o.k. Du
kannst längere Fristen vereinbaren, was Vor- und Nachteile
hat. Dein AG kann auch die Frist nur für sich verlängern und
deine bei 4 Wo lassen, wird er aber bestimmt nicht tun. Deine
Kü-frist darf jedoch nicht länger sein, als die deines AG.
Hallo,
wo im Kündigungsschutzgesetz Fristen??. Die Fristen sind im BGB geregelt.§621 ff BGB.
gruß
Barbara
Hallo,
wo im Kündigungsschutzgesetz Fristen??. Die Fristen sind im
BGB geregelt.§621 ff BGB.
gruß
Barbara
Hi Barbara,
klar, du hast natürlich recht!!
Danke für deine Ergänzung. Habe nicht bemerkt, dass ich das BGB vergessen hatte - böser Fehler-, besonders in diesem Fall. *an die Stirn klatsch*!
LG Jadzia