Arbeitsvertrag - Kündigung ohne Geltung des KSchG?

Hallo WWW-Community,

folgende fiktive Fragestellung:

ein auf 3 Jahre befristeter Arbeitsvertrag sieht bzgl. seiner Kündigungsfrist folgendes vor:

„Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.02.2009 und wird befristet bis 31.12.2011 abgeschlossen. Es besteht eine beiderseitige Kündigungsfrist von vier Wochen.“

Das Unternehmen beschäftigt 9 Mitarbeiter inklusive dem Eigentümer und Geschäftsführer.

Soweit ich weiß, fallen Unternehmen diese Größe nicht unter das Kündigungsschutzgesetz.

Meine Frage: Kann der AG gegenüber dem AN eine Kündigung jederzeit beliebig aussprechen? Oder benötigt er dafür einen trifftigen Grund? Welche Möglichkeiten hätte der AN gegen eine soclhe fristgerechte Kündigung vorzugehen?

Bin gespannt aus Eure Antworten
R.

Hallo

Meine Frage: Kann der AG gegenüber dem AN eine Kündigung
jederzeit beliebig aussprechen?

Ja

Oder benötigt er dafür einen
trifftigen Grund?

Nein (zumindest muß er keinen angeben)

Welche Möglichkeiten hätte der AN gegen eine
soclhe fristgerechte Kündigung vorzugehen?

Keine, solange nicht eine Unwirksamkeit der Kü aus anderem Grunde besteht (z.B. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Maßregelungsverbot, Diskriminierung) oder die Kündigung ganz offensichtlich gegen Treu und Glauben verstößt.

Gruß,
LeoLo