Hallo,
es gibt gesetzlichen Kündigungsfristen, die man nicht unterschreiten darf - das ist mir klar.
Darf man aber als Arbeitgeber z. B. im Vertrag folgendes schreiben:
Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende oder 15ten des Monats. Außer zwischen dem 15. Februar und dem 15. April sowie zwischen dem 01. September und 30. Oktober - in dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Diese Ausnahmen sind zum Schutz des Arbeitsnehmers und Arbeitgebers, damit eine Kündigung kurz vor und während der Saison nicht möglich ist.
Wäre sowas möglich oder ist dies gesetzlos?
Danke