Arbeitsvertrag - Kündigungsfristen

Hallo,
es gibt gesetzlichen Kündigungsfristen, die man nicht unterschreiten darf - das ist mir klar.
Darf man aber als Arbeitgeber z. B. im Vertrag folgendes schreiben:

Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende oder 15ten des Monats. Außer zwischen dem 15. Februar und dem 15. April sowie zwischen dem 01. September und 30. Oktober - in dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Diese Ausnahmen sind zum Schutz des Arbeitsnehmers und Arbeitgebers, damit eine Kündigung kurz vor und während der Saison nicht möglich ist.

Wäre sowas möglich oder ist dies gesetzlos?

Danke

hallo.

Kündigungfristen die die gesetzlichen fristen nicht unterschreiben sind keinen weiteren regeln unterworfen meines wissens nach. das hört sich für eine Anstellung mit starkem nationalen Bezug auch fair an für beide Seiten. und 6 Wochen sind auch nicht die Welt. aber wenns nicht gefällt nicht unterschreiben. aber gesetzlich ist das sicherlich nicht denke ich.

vg

Hallo,

das ist möglich , weil der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat vorrang vor gesetzliche Regelungen. Da um ein Betrieb der von Saisoneinnahmen lebt, es ist selbsverständlich dass in dieser Zeit die 6 wöchige Kündigungsfrist vereinbart um die Ausfälle zu vermeiden. Mit seinem Unterschrift akzeptiert der Arbeitnehmer die Vereinbarung (niemand zwingt Sie das zu unterschreiben)

Gruß
Marinel1

Hallo Duke230663,

derartige Formulierungen in Arbeitsverträgen oder vergleichbaren Vereinbarungen liegen absolut neben der Sache und sind darüber hinaus gesetzwidirg. Kündigungsfristen benennt der Gesetzgeber und nicht der Arbeitgeber (auch wenn er dies gern täte!). Fristgebundene Kündigungen gehören zum Wunschkatalog des Arbeitgebers.

Nicht beirren lassen ! bustobaer

Hallo,
leider kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht aus, und hoffe, dass Sie Ihre Frage anderweitig beantwortet bekommen.
Gruß Arbeitsrecht

Hallo, Duke!

Die Formulierung ist möglich! Es dürfen nur keine nachteiligen Fristen für den Arbeitnehmer formuliert werden, zum Beispiel: AG Kündigungsfrist 2 Wochen, AN Frist 2 Monate. In Deinem Fall sind die Fristen gleich, und eine unterschiedliche Befristung über das Jahr ist (meiner Meinung nach) erlaubt.

Bin zwar kein Anwalt; trotzdem viele Grüße!

Hallo,
grundsätzlich gibt es eine gesetzliche o d e r eine vertragliche Kündigungsfrist.
Solange die vertragliche Regelung nicht sittenwidrig ist, oder es im Tarifvertrag andere Regelungen gibt, oder Grundsatzurteilen widerspricht, kann fast alles vertraglich geregelt werden.
Ob man allerdings unter solchen Bedingungen noch einen Mitarbeiter findet, ist fraglich.
Den Schutz für den Arbeitnehmer sehe ich bei dieser Regelung nicht. Zum Anfang der Saison würde der Arbeitnehmer sofort Arbeit finden, der Arbeitgeber schaut dann dumm drein. Außerhalb der Saison dürfte der Arbeitnehmer dumm aussehen
Fair wäre die 6 Wochen Regelung als generelle Kündigungsfrist.

Viele Grüße

Llissy

Herzlichen Dank.

Die wenigsten stellen direkt vor der Saison ein. Die meisten mind. 4 Wochen vorher - wg. Einlernung etc.

Aber natürlich ist der Schutz eher für den Arbeitgeber gegeben.

Ich bin halt am überlegen, ob wir neue Verträge mit dieser Kündigungszeit machen können. Gleichzeitig würde ich allerdings Gehalt und Urlaubstage hochsetzen, so daß die Mitarbeiter auch einen Anreiz hätten. Und ich würde das auch nur bei den langjährigen Mitarbeitern machen - also nicht bei Neuverträgen.

Ist das dann wirklich so negativ - ich hoffe es nicht. Aber irgendwie müssen wir uns ja schützen.

Danke

Hallo Duke230663,
grundsätzlich gilt auch im Arbeitsrecht Vertragsfreiheit. Jedenfalls solange, wie eine Partei nicht nicht ungleich belastet wird.
Die Formulierung " zum Monatsletzten oder 15." halte ich für anfechtbar, weil hier die Fristen nicht klar sind.
Eine längere Kündigungsfrist während der Saison, ist wahrscheinlich unbedenklich, weil es für beide Parteien gilt.
Etwas merkwürdig ist diese Formulierung schon.
Vielleicht komm ich nochmal darauf zurück.
Gruß
fragmich46

Die Forumlierung ist wirklich komisch. Ich muß das irgendwie besser formulieren.

Einen Tip?

Hallo,

die Kündigungsfristen sind im Kündigungsschutzgesetz (KSchG)geregelt oder es ist etwas besseres in einem Tarifvertrag geregelt.
Das bedeutet, das man sich mit einem individuellen Arbeitsvertrag nicht über ein Gesetz oder einen Tarifvertrag hinwegsetzen kann, außer er regelt den Kündigungsschutz positiver.

Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein!

Gruß

Jürgen

Hallo,

mach doch eine generelle Kündigungsfrist von 6 oder 8 Wochen. Im Arbeitsvertrag könnte ein gestaffeltes Gehalt/Lohn vereinbart werden. Prämie für langjährige Mitarbeiter wäre auch denkbar.
Prämien werden mit einer Laufzeit vereinbart und können entsprechend auch gestrichen werden, minimales Risiko für den Arbeitgeber.
Dann hauen die Mitarbeiter auch nicht ab.Eine lange Betriebszugehörigkeit würde sich lohnen.
Ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht.
Viele Grüße
Llissy

Hallo,
das Gehalt ist bei uns je nach Betriebszugehörigkeit gestaffel. Mit dem Urlaub möchte ich das auch machen - also das z. B. ein neuer mit 26 Tagen anfängt und nach 2 jahren hat er 28 und nach 4 Jahren 30 Tage Urlaub.

Mit Prämien habe ich mir auch schon überlegt. Bin mir aber noch nicht sicher wie ich das am besten mache, da es auch abhänig vom Umsatz/Gewinn sein muß und es auch von der Arbeitsleistung abhänig sein sollte.

Wie haben Sie es denn in den Verträgen?

Danke und viele Grüße
Anke

Hallo Duke,

also diese Regelung hört sich sehr unprofessionell an und wird sicher vor einem Arbeitsgericht nicht standhalten können.
Deshalb mein Vorschlag: Warum legen Sie nicht explizit für denjenigen Mitarbeiter je nachdem dieser eingestellt wird, die Kündigungsfrist fest?

Eine Kündigungsfrist von 2 Wochen darf nicht unterschritten werden, das ist das minimum. In der Regel gilt 1 Monat (auch 4 Wochen mögl.) zum Monatsende bzw. bei längerem Einsatz 6 Wochen zum Quartalsende.

Bedenken Sie, auch während der sogenannten Probezeit kann ein Arbeitnehmer (natürl. auch Arbeitgeber) sogar ohne Angaben von Gründen kündigen.
Deshalb nützen diese „etwas merkwürdigen“ Kündigungsfristen - abgesehen von der Fragwürdigkeit der Durchsetzbarkei - nicht viel.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen in Ihren weiteren Planungen.

MFG Octo-Juro

Hallo Anke,
bei uns ist pro Mitarbeiter (Aussendienst) eine Zielstellung (Planumsatz) und auf den Gesamtumsatz bit es eine Teamprämie.
Man kann auch auf den Gesamtumsatz Prämie geben und AUF die Arbeitsleistung unabhängig vom Umsatz.

Viele Grüße
Llissy

Hallo Duke,
ich denke was bei der Formulierung auffällt, ist das hier eine Begründung abgeben wird. "Zum Schutz etc. .)
Ich denke die längere Kündigungsfrist während der Saison ist gerechtfertigt.
Einfach nur: „die Kundigungsfrist beträgt in den Saisonzeiten (Datum) X Wochen zum Monatsende“
Schönen Sonntag
fragmich46

Die Forumlierung ist wirklich komisch. Ich muß das irgendwie
besser formulieren.

Einen Tip?