Arbeitsvertrag läuft aus. Wann arbeitslos melden?

Hallo. Angenommen jemand sei noch bis zum 20.06.13 in Ausbildung und würde anschließend mit einem befristeten Vertrag von der Firma übernommen und zwar bis zum 31.07.13.
Ab Oktober hätte man ein Studium geplant. Das heißt, man wäre im August und September arbeitslos, aber nicht suchend, korrekt? Demnach denke ich, dass man sich nicht drei Monate eher melden muss / hätte melden müssen.

Frage 1:
Kann man einfach am 01.08.13 zum Amt gehen und sich arbeitslos melden?

Frage 2:
Wie viel ALG (1?) bekommt man?

Frage 3:
Muss man in dem Zeitraum irgendwelche Versicherungsleistungen selbst tragen oder regelt das Arbeitsamt das?

Weiß jemand Genaueres? Danke im Voraus.

Hallo. Angenommen jemand sei noch bis zum 20.06.13 in
Ausbildung und würde anschließend mit einem befristeten
Vertrag von der Firma übernommen und zwar bis zum 31.07.13.
Ab Oktober hätte man ein Studium geplant. Das heißt, man wäre
im August und September arbeitslos, aber nicht suchend,
korrekt? Demnach denke ich, dass man sich nicht drei Monate
eher melden muss / hätte melden müssen.

Frage 1:
Kann man einfach am 01.08.13 zum Amt gehen und sich arbeitslos
melden?

Ja, kann man.

Frage 2:
Wie viel ALG (1?) bekommt man?

Eine Woche ALG I Sperre wegen verspäteter Meldung. Höhe von ALG I hängt vom Verdienst und Familienstand ab.

Nebenbei bemerkt: Es gibt schon lange keine „Arbeitslosmeldung“ mehr, nur noch ARBEITSSUCHEND. Man muss bei der Meldung natürlich die Studienabsicht angeben, ob man dann für die 2 Monate vermittelt werden kann steht auf einem anderen Blatt. 2 Monate bezahlten ALG I Urlaub gibt es jedenfalls nicht, und das ist auch gut so.

Gruß vonsales

2 Monate bezahlten ALG I Urlaub gibt es
jedenfalls nicht, und das ist auch gut so.

Wie ist das gemeint? Anspruch auf ALG1 dürfte doch bestehen, und das ist auch gut so.

Greetz
T.

Hallo,

Das heißt, man wäre
im August und September arbeitslos, aber nicht suchend,
korrekt?

Nein. Arbeitslos ohne arbeitsuchend geht nicht.

Demnach denke ich, dass man sich nicht drei Monate
eher melden muss / hätte melden müssen.

Doch, wenn man Alg lückenlos erhalten möchte. Es ist doch, nach dieser Schilderung, bekannt, dass das Arbeitsverhältnis endet. Kann man lesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…. Hier findet man auch Antworten zu Fragen, die hier nicht beantwortet werden können.

Frage 1:
Kann man einfach am 01.08.13 zum Amt gehen und sich arbeitslos
melden?

Wenn mit Amt die Agentur für Arbeit gemeint ist, ja.

Frage 2:
Wie viel ALG (1?) bekommt man?

Hängt von paar persönlichen Voraussetzungen ab. Studium des o.a. Merkblattes gibt konkrete Antwort.

Frage 3:
Muss man in dem Zeitraum irgendwelche Versicherungsleistungen
selbst tragen oder regelt das Arbeitsamt das?

Wenn man Alg erhalten sollte, ist man krankenversichert. Zu sonstigen, irgendwelchen kann man keine Aussage machen.

Weiß jemand Genaueres?

ja

Danke im Voraus.

bitte

Unsinn

Nebenbei bemerkt: Es gibt schon lange keine
„Arbeitslosmeldung“ mehr, nur noch ARBEITSSUCHEND.

Mit so viel Unkenntnis sollte man Fragesteller nicht verunsichern. Ohne Arbeitslosmeldung gäbe es kein Alg.

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Wo ist die Antwort?
Hallo,

wo ist die Antwort?

Wenn jemand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht gibt es kein Geld. Du solltest vielleicht erstmal nachdenken oder eine Antwort geben anstatt deine dummen Ansichten in ein Wort zu fassen.

Schönen Gruß vonsales