mal folgender, fiktiver Fall: Mal angenommen, ein Lehrer hatte einen bis 2. September (letzter Ferientag) befristeten Vertrag. Weiterhin wäre vor den Ferien mündlich vereinbart worden, dass der Vertrag mit reduzierter Stundenzahl im neuen Schuljahr fortgeführt würde. Der Leherer leistet seit 3. September seine vereinbarten Stunden, ohne dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert.
Am 18. Oktober erhält der Lehrer einen auf den 1. Oktober datierten und bis Schuljahresende 2007/2008 befristeten Vertrag.
Was ist davon, insbesondere im Hinblick auf die Befristung, zu halten ?
Der Leherer leistet seit 3.
September seine vereinbarten Stunden, ohne dass ein
schriftlicher Arbeitsvertrag existiert.
…womit ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen ist.
Stretig wäre, ob die verminderte Stundenzahl vereinbart ist, da so etwas auch konkludent vereinbart sein kann.
Am 18. Oktober erhält der Lehrer einen auf den 1. Oktober
datierten und bis Schuljahresende 2007/2008 befristeten
Vertrag.
Wenn man rückdatiert eine Befristung unterschreibt, wird es extrem schwierig, zu beweisen, dass da erst später etwas unterschrieben wurde. Dann wird die Befristung einer gerichtlichen Prüfung vermutlich standhalten.
§14, Abs.3 zum Thema Schriftform
Da ein Arbeitsvertrag bereits in dem Augenblick geschlossen ist, in dem man konkludent arbeitet, ist eine nachträgliche Befristung ausgeschlossen.