Arbeitsvertrag, lohn,Gehalt

Hallo ihr lieben,
ich hätte da ein Anliegen warauf ich im Internet bis jetzt noch keine Antworten gefunden habe.

Undzwar habe ich einen Teilzeit/Arbeitsvertrag, in dem die Monatliche Arbeitsstunden ,REGELMÄßIG’’ 120 Stunden betragen.
Die Wöchenlichearbeitszeit ist mit 20 bis 48 Stunden festgesetz!

Nun verstehe ich dies so, dass ich auf meine 120 Stunden monatlich kommen muß bzw. der Arbeitgeber verpflichtet ist mich so einzuteilen, dass ich auf diese 120 Stunden komme.

Ich weiß ja dass es immer auf die Formulierung ankommt, weshalb ich einen Unterschied mache zwischen ,Regelmäßig’’ und zbs.,Durchschnittlich, bis zu…Std.’’!

Nun mein Arbeitgeber meint die 120 Stunden wären als ,Durchschnittlich’’ zu verstehn!
Aber im Vertrag steht klar und deutlich regelmäßge Arbeitsstunden.

Ich werde nach geleistete Arbeitsstunden bezahlt!
ich komme oft nicht auf die !20 Stunden im Monat!

würde mich sehr über ernstgemeinte Antworten freuen, die nicht auf vermutungen basieren!

Danke,
eure Tina

Wenn Du auf Stundenbasis bezahlt wirst und das auch im AV so festgehalten ist, dann ist es korrekt, dass Du auch mit weniger Geld heimgehen musst. Jedoch kann Dein Chef Dir nicht zumuten, dass Du halt nur 10 Stunden arbeitest. Es gibt Richtwerte, so bis 10 % weniger oder mehr. Schlage doch deinem Chef vor, jeden Monat das gleiche zu verdienen, also Gehaltsempfänger auf 120 Stundenbasis. Wenn Du mehr arbeitest, wird dies gutgeschrieben auf ein Arbeitszeitkonto und wenn Du wengier arbeitest wird es halt abgezogen. So ist es für dich und auch für den AG besser planbar. LG und viel Glück. Bea

Vielen dank für deine schnelle Antwort Bea :smile:
Der Vertrag ist wie folgt verfasst:
1.Die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Regelungen und Erfordernissen.Sie beträgt REGEMÄßIG 120 Stunden/Monat.
2.Abweichend von der regelmäßigen Arbeitszeit wird für den gesamtenBetrieb eine flexieble Arbeitszeit verienbart.Dazu wird wöchentlich ein Dienstplan erstellt, der spätestens am Freitag morgen für die Folgewoche aushängt.Für die flexieble Arbeitszeit wird ein Arbeitskozeitkorridor festgeletg, der sich von 20 bis 48 stunden wöchentlich erstreckt.Für jeden Arbeitnehmer wird zur Erfassung von Minder- oder Merhzeit ein Soll- und Ist- Dienstplan geführt.

Freundliche Grüße an Dich :smile: