Hallo ihr lieben,
ich hätte da ein Anliegen warauf ich im Internet bis jetzt noch keine Antworten gefunden habe.
Undzwar habe ich einen Teilzeit/Arbeitsvertrag, in dem die Monatliche Arbeitsstunden ,REGELMÄßIG’’ 120 Stunden betragen.
Die Wöchenlichearbeitszeit ist mit 20 bis 48 Stunden festgesetz!
Nun verstehe ich dies so, dass ich auf meine 120 Stunden monatlich kommen muß bzw. der Arbeitgeber verpflichtet ist mich so einzuteilen, dass ich auf diese 120 Stunden komme.
Ich weiß ja dass es immer auf die Formulierung ankommt, weshalb ich einen Unterschied mache zwischen ,Regelmäßig’’ und zbs.,Durchschnittlich, bis zu…Std.’’!
Nun mein Arbeitgeber meint die 120 Stunden wären als ,Durchschnittlich’’ zu verstehn!
Aber im Vertrag steht klar und deutlich regelmäßge Arbeitsstunden.
Ich werde nach geleistete Arbeitsstunden bezahlt!
ich komme oft nicht auf die !20 Stunden im Monat!
würde mich sehr über ernstgemeinte Antworten freuen, die nicht auf vermutungen basieren!
Danke,
eure Tina