Kann ich einen vom Arbeitgeber einseitig unterschriebenen Vertrag manuell bearbeiten? Im konkreten Fall ist mein Vorname falsch geschrieben und ich würde ihn gerne einfach ändern, ohne den Vertrag noch mal neu aufstellen zu lassen?
Hallo Groenemeyer05,
Ein Papier, dass der Arbeitgeber nur einseitig unterschreibt stellt keinen Vetrag dar. Ein Vertrag bedarf mindestens zweier Unterschriften.
Was Dir vorliegt ist ein Nachweis über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses nach dem Nachweisgesetz.
Die handschriftliche Änderung kannst Du vornehmen, sie hat für den Erklärungswillen des Arbeitgebers keine Bedeutung. Sie bringt aber auch keine Vorteile.
Gruß, der lastkutscher
Kann ich einen vom Arbeitgeber einseitig unterschriebenen
Vertrag manuell bearbeiten? Im konkreten Fall ist mein Vorname
falsch geschrieben und ich würde ihn gerne einfach ändern,
ohne den Vertrag noch mal neu aufstellen zu lassen?
Hallo lastkutscher,
danke für die schnelle Antwort
Die handschriftliche Änderung kannst Du vornehmen, sie hat für
den Erklärungswillen des Arbeitgebers keine Bedeutung. Sie
bringt aber auch keine Vorteile.
Wieso bringt die Änderung keine Vorteile? Ist den der Nachweis MIT meiner
Unterschrift nicht ein Vertrag? Dann ist es doch wichtig, ob mein Name und z.B. das
Gehalt korrekt angegeben ist.
Das ist richtig. Wenn Du auch unterschreibst, dann wird es ein Vertrag. Nachträgliche handschriftliche Änderungen sind jedoch nur dann wirksam, wenn der Vertragspartner sie auch bestätigt.
Das ist richtig. Wenn Du auch unterschreibst, dann wird es ein
Vertrag. Nachträgliche handschriftliche Änderungen sind jedoch
nur dann wirksam, wenn der Vertragspartner sie auch bestätigt.
Ok. Vielen Dank. Da ist es wohl einfacher, dass ich mir nochmal ein korrigiertes
Exemplar zukommen lasse.